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Der Dialekt - Stolz und Hindernis





Es kommt vor, dass zwei Einwohner dieses Landes Verständigungsschwierigkeiten haben, obwohl beide deutsche Dialekte sprechen und nur ein paar hundert Kilometer voneinander entfernt geboren sind. In acht Bundesländern spricht man verschiedene Ausprägungen des bairischen Dialekts; im neunten, in Vorarlberg, gehört die Landessprache - wie das Schweizerdeutsch - zur Gruppe der alemannischen Dialekte. Je höher die Berge und je isolierter die Täler, umso differenzierter ist die lokale Sprachlandschaft. Schon 50 Kilometer Luftlinie machen in einigen Gegenden einen hörbaren Unterschied in Klang, Rhythmus und Wortwahl aus. Eine unsichtbare Grenze trennt jedoch ganz Österreich in zwei Zonen: Östlich davon spricht man die meisten Wörter, die im Hochdeutschen den Doppelvokal „ei" enthalten, mit „aa" aus, westlich davon erstreckt sich das Land des „oa". Der Wiener Dialekt wiederum enthält etliche Wörter aus den Sprachen der ehemaligen Donaumonarchie, die in der alten Residenzstadt aufeinander trafen.

Der regionalen Differenzierung der Sprechgewohnheiten steht eine soziale gegenüber. Je nach Schulbildung oder gesellschaftlicher Stellung wird der Dialekt in einem bestimmten Mischungsverhältnis zum hochdeutschen Standard gesprochen. Die Bandbreite reicht also vom reinen Dialekt über die mundartlich gefärbte Sprache bis zum Hochdeutsch mit lokalem Akzent. Auch das Verhältnis der Menschen zu ihrem Dialekt kann sehr unterschiedlich sein: während die einen ihre Mundart selbstbewusst zur Schau stellen, sehen andere darin ein soziales Stigma. Manche Mutter verbietet ihren Kindern dieses oder jenes Wort und fordert sie auf, „richtig Deutsch zu sprechen". Man­che dialektgewohnten Eltern zwingen sich, zu Hause ein gequältes Hochdeutsch zu sprechen, um ihren Kindern den sozialen Aufstieg zu erleichtern. Es stimmt allerdings, dass es Kinder, die in einer Hochdeutsch sprechenden Familie aufgewachsen sind, in der Schule leichter haben als dialektgewohnte, die den geschriebenen Standard ihrer Muttersprache fast wie eine Fremdsprache erlernen müssen.

In Österreich trifft der ausländische Gast auf vier verschiedene Charaktere: Dialektsprecher, die Schwierigkeiten haben, sich auf Hochdeutsch adäquat auszudrücken, sich daran aber kaum stören. Die zweite Gruppe ist zwar nur mit dem Dialekt und nicht mit der Schriftsprache vertraut, leidet aber darunter und versucht sich in einer verkrampften, fehlerhaften Hochsprache. Typus Nummer drei spricht von klein auf Hochdeutsch, sieht darin ein Symbol für eine gehobene soziale Stellung und lehnt es kategorisch ab, Dialekt zu sprechen. Und schließlich jene, die alle Register beherrschen, sie sind von klein auf mit dem hochdeutschen Standard vertraut und verwenden ihn, wenn es sein muss; den Dialekt aber benutzen sie mit kulinarischer Freude als Luxussprache. Vielleicht macht es gerade diese Vielschichtigkeit interessant, in Österreich Deutsch zu lernen. Es muss ja nicht immer - wie im Beispiel nebenan - Amtsdeutsch sein.

ÖFFENTLICHES LEBEN.

Neun Bundesländer: Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten, Salzburg, Tirol, Vorarlberg

Parteien nach Starke im Nationalrat:

SPÖ: Sozialdemokratische (bis 1990 Sozialistische) Partei Österreichs

ÖVP: Österreichische Volkspartei

FPÖ: Freiheitliche Partei Österreichs

LiF: Liberales Forum

GRÜNE: Die Grün-Alternativen

Ö sterreichweite Tageszeitungen:

Neue Kronenzeitung (44,1 % Reichweite), Täglich Alles (15,2), Kleine Zeitung (12,9), Kurier (11,7), Der Standard (5,0), Die Presse (3,7), Salzburger Nachrichten (3,0)

Wochenzeitschriften/Magazine:

Die ganze Woche (22,7), news (20,3), profil (7,1), trend (6,0)

Österreichischer Rundfunk (ORF): öffentlich-rechtlicher Rundfunk mit zwei

Fernsehprogrammen (ORF 1, ORF 2) und vier Radioprogrammen (01, 02, 03, dazu das zum Teil englischsprachige Blue Danube Radio); Studios in allen Bundesländern; Satellitenprogramm 3sat gemeinsam mit SR.G (Schweiz) und ZDF und ARD (Deutschland)

2 Privat-Radios:

Antenne Steiermark und Radio Melody (Salzburg)

Stellung der Frau: ≈ 25 % der Abgeordneten im Nationalrat sind Frauen, seit 1990 Bundesministerium für Frauenahngelegenheiten; etwa 50 % der Frauen sind berufstätig

 

Das politische System Österreichs.

Die Gesetzgebung in Österreich erfolgt durch das Parlament. Die erste Kammer des österreichischen Parlaments, der Nationalrat wird für eine Funktionsperiode von vier Jahren gewählt. Die 183 Abgeordneten werden nach Parteilisten gewählt. Es gibt keine direkte Persönlichkeitswahl in den einzelnen Wahlbezirken, die Mandatsverteilung erfolgt nach dem Stimmenanteil der Parteien. Dies bedingt eine starke Abhängigkeit der Abgeord­neten von ihren Parteien. Die öffentliche Meinung nimmt die Diskussionen im Nationalrat deshalb nahezu ausschließlich als Auseinandersetzung der politischen Parteien wahr. Eine Reform des Wahlrechts, die Elemente einer Persönlichkeitswahl stärken sollte, wurde 1993 nur halbherzig durchgeführt (Vorzugstimmen).

Die zweite Kammer des Parlaments, der Bundesrat, wird als Länderkammer bezeichnet. Die Abgeordneten werden nicht direkt gewählt. Jedes Bundesland entsendet seine Abgeordneten entsprechend der Parteienstärke in den einzelnen Landesparlamenten den Landtagen.

Die Kompetenzen des Bundesrates für die Gesetzgebung bleiben weit hinter denen des Nationalrats zurück: Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats können vom Bundesrat nur verzögert werden. Der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei wird vom Bundespräsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt. Die SPÖ stellt seit 1970 jeweils den Regierungschef, den Bundeskanzler. An der Spitze der Regierungen der einzelnen Bundesländer, die je nach Landesverfassung unterschiedlich gebildet werden, steht der Landeshauptmann. Wien ist zugleich Bundesland und Gemeinde.

Die Etablierung der Grün-Alternativen im Nationalrat (erstmals vertreten 1986), die großen Zuwächse der FPÖ bei allen Wahlen seit der Übernahme der Parteiführung durch Jörg Haider (1986) und der Einzug des Liberalen Forums 1993 beenden die Zeit der Aufteilung der Macht und Eliten in zwei Lager. Die Zeit der Zweiten Republik (Beginn mit der Unabhängigkeitserklärung der provisorischen Staatsregierung vom 27. April 1945) war bis Ende der achtziger Jahre von einer enormen Konzentration der beiden Großparteien SPÖ und ÖVP geprägt. Bei den Nationalratswahlen 1990 hatten sie gemeinsam österreichweit erstmals weniger als 80 % der Stimmen erhalten. Bei den Nationalratswahlen1994 fielen sie bei dramatischen Verlusten gemeinsam unter die für Verfassungsgesetze nötige Zweidrittelmehrheit. Bei den Nationalratswahlen 1995 gewannen SPÖ und ÖVP zwar die Zweidrittelmehrheit wieder zurück, aber die zwei großen ehemals dominierenden Parteien gibt es nicht mehr. Besonders deutlich zeigte sich dies bei den Wahlen zum Europa-Parlament im Jahr 1996. Die ÖVP (sie wurde erstmals seit 1966 bei einer bundesweiten Wahl wieder stärkste Partei) erhielt 29,6 %, die SPÖ 29,1 % und die FPÖ 27,5 % der Stimmen. Die FPÖ hatte somit erstmals zu den beiden „großen" Parteien aufgeschlossen. Trotzdem haben SPÖ und ÖVP noch immer die weitaus meisten Mitglieder, etwa jeweils 500 000. Im europäischen Vergleich ist das sehr viel. Alle drei Parteien haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert. Ihre Vorgänger-Parteien repräsentierten bis zum 2. Weltkrieg die drei traditionellen Lager der österreichischen Gesellschaft. Sie waren Weltanschauungs- und Klassenparteien: Sozialisten (Arbeiter), politischer Katholizismus (Unternehmer, Bauern, Gewerbetreibende)und Deutschnationale (Kleinbürgertum). Aus den Weltanschauungsparteien wurden nach dem 2. Weltkrieg „Volksparteien".

Mitte der 80er-Jahre kamen als 4. Kraft die Grünen dazu, sie sprechen vor allem junge gebildete Menschen an. 1993 wurde von einigen aus der FPÖ ausgetretenen Abgeordneten das Liberale Forum gegründet. Auch ihre Hauptklientel sind vor allem junge gebildete Bürger in den Städten.

Die Zeit der Zweiten Republik war und ist von einem Kompromissdenken geprägt, das große Konflikte erst gar nicht aufkommen lassen sollte. ÖVP und SPÖ haben sich auch zur eigenen Machtabsicherung Verbände geschaffen, die das öffentliche Leben weitgehend mitbestimmen. Schon 1945 einigten sie sich, im Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) alle Industriegruppen-Gewerkschaften zusammenzufassen. Bereits ein Jahr darauf wurden die Handelskammern, die Interessenvertretungen der Arbeitgeberseite in den Bundesländern, analog zum ÖGB in der zentralen Bundeswirtschaftskammer zusammengefasst. Arbeiter und Angestellte sind Pflichtmitglieder in der Kammer für Arbeiter und Angestellte, Landwirte in der Landwirtschaftskammer. Diese vier Verbände bilden die sogenannte Sozialpartnerschaft. Sie fungiert als Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und der Landwirtschaft. Sie ist vorparlamentarisch in die Gesetzgebung eingebunden. Zentrale Institution ist die Paritätische Kommission. In der Vollversammlung der Paritätischen Kommission sind neben den vier Verbänden auch der Bundeskanzler, der Sozial-, der Wirtschafts- und der Landwirtschaftsminister vertreten. Bundeskanzler und Minister haben allerdings kein Stimmrecht. Die Paritätische Kommission basiert nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern ausschließlich auf der freien Übereinkunft der Beteiligten. Sie ist aber ein Entscheidungsorgan, dessen Aufgabe die Kontrolle über Preise und Löhne ist.

Die Einrichtungen der Sozialpartnerschaft haben in den Aufbaujahren der Zweiten Republik, vor allem bis zum Staatsvertrag 1955, den sozialen Frieden gesichert, sie haben aber auch zu einer Erstarrung des politischen Klimas geführt und sind deswegen umstritten. An den Kammern und Verbänden wird zunehmend mehr Kritik geübt. Vor allem die Pflichtmitgliedschaft, die über die Pflichtbeiträge die finanzielle Basis sichert, wird kritisiert. Die Mitglieder sprachen sich dabei aber klar für die Beibehaltung der Pflichtmitgliedschaft aus. Oberflächlich gesehen scheint es in Österreich wenig soziale Spannungen zu geben, die österreichischen Streikstatistiken weisen Streikminuten (!) pro Jahr auf. Diesen Zustand mögen die einen als die „Insel der Seligen" preisen, Demokratie bewusste Kritiker übersehen aber nicht, dass in Österreich soziale und politische Konflikte mehr zugedeckt als gelöst werden. Für geringfügig Beschäftigte besteht keine Vollversicherungspflicht, d. h. diese Arbeitnehmer (vor allem Frauen) haben keinen Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung.

In der außenpolitischen Orientierung Österreichs dominierte seit 1955 mit dem Erreichen der Unabhängigkeit die Neutralität. Seit Mitte der 80er Jahre wurde die Diskussion um Annäherung an die Europäische Gemeinschaft (EG) immer stärker. Die Integration der European Free Trade Assoziation (EFTA) Staaten (unter ihnen Österreich) in den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) war die Vorstufe zur Vollmitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union (EU) ab 1995. Seit dieser Zeit gibt es zum Teil heftige Diskussionen über die Neutralität - nicht zuletzt auch wegen des Krieges im benachbarten ehemaligen Jugoslawien. (Österreich entsandte 1996 etwa 300 Soldaten zur Friedenssicherung nach Bosnien-Herzegowina. Sie waren Teil einer internationalen Truppe, die unter dem Kommando der NATO stand). Vor allem ÖVP und FPÖ sind für die Aufgabe der Neutralität und den Beitritt zur NATO. Seit 1995 hat Österreich einen Beobachterstatus in der WEU (Westeuropäische Union, militärischer Arm der EU) und ist Mitglied der NATO-Vorfeldorganisation „NATO-Partnerschaft für den Frieden".

Glossar.

Bundesrat zweite Kammer des Parlaments (= Länderkammer); die Abgeordneten werden von den Bundesländern entsprechend dem Bevölkerungsanteil und der Stärke der politischen Parteien nominiert

Neutralität Verfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 zur immer währenden Neutralität Österreichs nach dem Vorbild der Schweiz; Forderung aus dem Staatsvertrag und Anlass für den Nationalfeiertag

Staatsvertrag volle Souveränität Österreichs, Abzug der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg, unterzeichnet am 15. Mai 1955

Verfassungsgerichtshof oberstes Gericht in Verfassungsfragen

BILDUNGSWESEN IN ÖSTERREICH

ALLGEMEINES

Obligatorische Schulzeit: 9 Jahre

Bildungsgrad der Bevölkerung über 15 Jahre:

Gesamtschülerzahl: 6.438.980

weiblich: 3.382.434

männlich: 3.056.546

Pflichtschule:

männlich: 29,4 % 961.719

weiblich: 50,3 % 1.712.714

Lehrabschluss:

männlich: 45,0 % 1.344.217

weiblich: 23,3 % 725.147

Matura:

männlich: 6,8 % 1 60.306 (AHS)

weiblich: 6,4 % 172.738

männlich: 6,1 % 1 70.803 (BHS)

weiblich: 4,3 % 124.738

Nach Matura:

männlich: 0,7 % 20.171 (z. B. PädAK)

weiblich: 1,6 % 53.115

Universität:

männlich: 6,4 % 169.444

weiblich: 3,8 % 89.042

Studiendauer:

ca. 12 Semester

Semesterferien:

Sommer 9 Wochen

Ostern 10 Tage

Weihnachten 2 Wochen

Struktur

In Österreich wurde zum ersten Mal im Jahr 1774 eine allgemeine (damals 6-jährige) Schulpflicht eingeführt. Aber erst 100 Jahre später konnte sie auch wirklich durchgesetzt werden, als nämlich der Staat die Kontrolle und die Aufsicht über die Schulen von der Kirche übernahm. Seither haben ständige Reformen das österreichische Bildungssystem verändert und entwickelt. Besonders die 20er- und die 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts haben entscheidend das heutige Bildungs- und Schulsystem beeinflusst und zum vorläufig letzten Stand geführt.

Im internationalen Vergleich ist das österreichische Bildungssystem eher als elitär zu bezeichnen. Denn bereits ab der 5. Schulstufe erfolgt eine Trennung in zwei Schultypen: Hauptschule oder Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS). Die Lehrpläne dieser beiden Schultypen sind identisch. Die Schüler werden aber von unterschiedlich ausgebildeten Lehrern unterrichtet (siehe auch Lehrerausbildung), darüber hinaus sind regionale Unterschiede in der Verteilung der Schüler nach der vierten Schulstufe der Volksschule festzustellen. Besonders in bestimmten ländlichen Regionen besuchen fast alle Schüler die Hauptschule, während in Ballungszentren ein großer Teil der Schüler die Unterstufe der AHS besucht.

Die Schulpflicht in Österreich beträgt 9 Jahre. Absolventen der Hauptschule und Abbrecher der AHS, die sich für keine weiterführende Schule entscheiden, besuchen den „Polytechnischen Lehrgang" und machen anschließend eine Ausbildung zu einem Lehrberuf in einem Betrieb (mit verpflichtendem Besuch der Berufsschule über 8 Wochen pro Jahr).

Die Verteilung der Jugendlichen im 16. Lebensjahr sah um 1990 etwa so aus:

• 47 % absolvierten eine Lehre im dualen System

• 33 % waren in allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schulen mit

dem Ziel Maturaabschluss

• 18 % besuchten eine berufsbildende mittlere Schule ohne Maturaabschluss

• 2 % blieben überhaupt ohne schulische oder berufliche Ausbildung

Kinder mit besonderen geistigen oder physischen Behinderungen können ihre Schulpflicht auch in einer der zehn unterschiedlichen Typen einer Sonderschule absolvieren (z. B. für Blinde, Erziehungsschwierige, geistig Behinderte usw.). Der Anteil der Sonderschüler pro Jahrgang beträgt ungefähr 3 %.

Ziel der AHS (der „Gymnasien") ist es, mit einem Angebot sehr unterschiedlicher Fächer eine breite Allgemeinbildung zu vermitteln und auf ein Studium vorzubereiten, wobei unterschiedliche Typen dieser Schulen neben allgemeiner Ausbildung auch verschiedene Schwerpunkte setzen, wie z. B. Fremdsprachen, Naturwissenschaften, wirtschaftliche Fächer, musische Gegenstände usw.

Die verschiedenen (wirtschaftsorientierten oder mehr technisch ausgerichteten) Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) dauern ein Jahr länger, schließen ebenso wie die AHS mit der Matura ab, vermitteln aber gleichzeitig auch eine höhere berufliche Ausbildung. Voraussetzung für den Zugang zu einer Universität ist im Normalfall die Reifeprüfung. Nur für wenige, meist künstlerische oder sportliche, Studien ist zusätzlich die Ablegung einer Eignungsprüfung erforderlich. Bei den Fachhochschul-Studiengängen können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, wobei auch eine einschlägige Berufspraxis als Zulassungskriterium ausreichend sein kann. Unter gewissen Voraussetzungen (einschlägige berufliche Praxis, Ablegung von Prüfungen in bestimmten Fächern an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - „Studienberechtigungsprüfung") ist auch ein Studium an der Universität ohne Matura möglich.

Von einem bestimmten Notendurchschnitt („Numerus clausus") ist die Zulassung zu einem Studium in Österreich prinzipiell nicht abhängig. Gerade dies ist aber umstritten, immer wieder wird das Prinzip der offenen Universität, des freien Zugangs zu Universitäten von politischen und gesellschaftlichen Gruppen in Frage gestellt. Die Selektion an Österreichs Universitäten ist aber sehr hoch: durchschnittlich beenden weniger als die Hälfte der Studienanfänger die universitäre Ausbildung.

Alle Universitäten und 90 % der Schulen sind staatlich. Die Zeugnisse oder meisten der restlichen privaten (großteils kirchlichen) Schulen werden aber anerkannt. Der Besuch der öffentlichen Schulen ist kostenlos, auch für keine der acht österreichischen Universitäten müssen Studiengebühren bezahlt werden.

Im Unterschied zu den Schulen gibt es nur ca. 40 % öffentliche, aber 60 % private, häufig kirchliche oder betriebliche Kindergärten. Der Besuch kostet Geld, ist aber nicht verpflichtend. Das wäre auch gar nicht möglich, da die vorhandenen Kindergartenplätze gerade ausreichen, die Hälfte der in Österreich lebenden Kinder aufzunehmen.

Fast alle Volks- und Hauptschüler besuchen die Schule an fünf Tagen der Woche, in fast allen mittleren und höheren Schulen ist auch am Samstag Unterricht. - Eine Regelung, die von der überwiegenden Mehrheit der Schüler auch getragen wird. Üblicherweise endet der Schulalltag am frühen Nachmittag, sportliche, musische Gegenstände oder zusätzliche Freifächer werden auch am späteren Nachmittag angeboten. Die Zahl der Ganztagsschulen steigt zwar, ist mit 5 % aber sehr gering.

Seit 1975 werden in allen öffentlichen Schulen Buben und Mädchen gemeinsam unterrichtet, es gelten auch in allen Gegenständen für beide Geschlechter dieselben Inhalte. Ziemlich dicht ist auch das Netz nicht schulischer Bildungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung. Österreichweit einheitlich organisiert sind die sogenannten Musikschulen und Volkshochschulen, daneben existieren aber noch zahlreiche örtliche Bildungsinstitutionen. Zirka 10 % der Österreicher besuchen einzelne Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, etwa 250.000 Österreicher nehmen regelmäßig an Kursen teil. Auch der Abschluss verschiedener AHS und BHS ist für Erwachsene in Abendkursen möglich.

Das österreichische Bildungssystem ist zentral für das ganze Bundesgebiet einheitlich organisiert. Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass alle Änderungen des Schulsystems nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments (des Nationalrats) beschlossen werden können.

 

 

 








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Что способствует осуществлению желаний? Стопроцентная, непоколебимая уверенность в своем...

Что делает отдел по эксплуатации и сопровождению ИС? Отвечает за сохранность данных (расписания копирования, копирование и пр.)...

Что делать, если нет взаимности? А теперь спустимся с небес на землю. Приземлились? Продолжаем разговор...





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