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Aufgabe 6. Finden Sie Synonyme.





1) mitführen a) eine Menge
2) mit etw. in Berührung kommen b) helfen
3) befördern c) mitbringen
4) Hilfe leisten d) beachten
5) Kontrolle ausüben e) mit etw. zu tun haben
6) erforderlich f) nötig
7) einhalten g) Kontrolle durchführen
8) eine Vielzahl h) transportieren

Aufgabe 7. Finden Sie antonymische Paare.

1) die Waren zu privaten Zwecken verwenden a) der außengemeinschaftliche Reiseverkehr
2) der innergemeinschaftliche Reiseverkehr b) die Zollkontrolle erschweren
3) der EG-Mitgliedstaat c) die Ausfuhrvorschriften
4) der kommerzielle Warenverkehr d) die Waren gewerblich verwenden
5) die Einfuhrvorschriften e) das Drittland
6) bei einer Zollkontrolle aktiv mithelfen f) der private Reiseverkehr

Aufgabe 8. Finden Sie Antonyme.

1) zweifelhaft a) sinnlos
2) innerhalb b) geschäftlich
3) abgabenfrei c) unwichtig
4) einführen d) vorschriftsmäßig
5) vorschriftswidrig e) zweifellos
6) sinnvoll f) abgabenpflichtig
7) wichtig g) außerhalb
8) privat h) ausführen

Aufgabe 9. Verbinden Sie die folgenden Substantive mit den passenden Verben. Bilden Sie Sätze mit den Wortverbindungen.

1. nationale Vorschriften a) unterliegen
2 den gewerblichen Warenverkehr vom privaten Reiseverkehr b) mitbringen
3. Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr c) beachten
4. die Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland d) einreisen
5. die Waren gewerblich e) anbringen
6. die Waren beim zuständigen Hauptzollamt f) abgrenzen
7. am Kraftfahrzeug ein Nationalitätszeichen g) verwenden
8. aus einem Drittland nach Deutschland h) anmelden

 

Aufgabe 10. Verteilen Sie die folgenden Wortverbindungen in zwei Gruppen. Die erste Gruppe bezeichnet die Tätigkeit des Zöllners, die zweite – die Tätigkeit des Reisenden. Übersetzen Sie die Wortverbindungen ins Russische.

die Tätigkeit des Zöllners die Tätigkeit des Reisenden
eine präventive Funktion ausüben, … Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften einhalten, …

Reisende stichprobenweise ohne einen konkreten V erdacht kontrollieren, eine präventive Funktion ausüben, Einfuhr- bzw. Ausfuhrvorschriften einhalten, nationale Vorschriften überwachen, Waren zu privaten Zwecken mitbringen, die erforderlichen Kontrollen sinnvoll durchführen, Personen anhalten,die Vorlage von Ausweispapieren verlangen, Gepäck und Beförderungsmittel überprüfen, unter der Kleidung vorschriftswidrig Waren verstecken, die Durchsuchung vornehmen, die Herkunft mitgeführter Waren angeben, die entschädigungslose Entnahme von Mustern oder Proben dulden, die für die Kontrolle von Gepäck und Beförderungsmitteln erforderliche Hilfe leisten, den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr überwachen, Geldwäsche bekämpfen.

Aufgabe 11. Übersetzen Sie die konjunktionslosen Bedingungssätze ins Russische.

1. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so spricht man von einer grenzüberschreitenden Warenbewegung. 2. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer Verbrauchsteuer, so sollen sie beim zuständigen Hauptzollamt angemeldet werden und die Verbrauchsteuer soll entrichtet werden. 3. Ist das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs allerdings ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.

Aufgabe 12. Finden Sie die Partizipialkonstruktionen. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische.

1. Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriftenzu beachten sind, hängt davon ab, ob Sie Bürger der EU sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen außerhalb der EU).2. Beim Verdachtsollen Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden. 3. Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden. 4. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer, so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten. 5. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie sich in jedem Fall rechtzeitig vor einer Reise über die für Touristen geltenden Einfuhrbestimmungen in Ihrem Reiseland informieren. 6. Wenn eine begründete Vermutung dafür vorliegt, dass eine Person unter ihrer Kleidung vorschriftswidrig Waren versteckt, dürfen die Zollbeamten diese Person auch körperlich durchsuchen.

 

Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie den folgenden Text. Beantworten Sie die Frage: Wovon hängt es ab, welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften im Reiseverkehr zu beachten sind.

Reiseverkehr

Jeder Reisende, der die Grenzen der Europäischen Union überschreitet, kommt mit dem Zoll in Berührung. Beim Überschreiten der Grenze führen Reisende eine Vielzahl unterschiedlicher Waren mit. Werden Waren beim Überschreiten der Grenze mitgeführt, so spricht man von einer grenzüberschreitenden Warenbewegung.

Welche zoll- und steuerrechtlichen Vorschriften dabei zu beachten sind, hängt davon ab

· ob Sie Bürger der EU sind und Ihr Reiseziel ein Mitgliedstaat der EU ist (Reisen innerhalb der EU),

· ob Sie Bürger der EU sind und Ihre Reise in ein sogenanntes "Drittland" führt, das heißt in einen nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehörenden Staat (Reisen außerhalb der EU),

· ob Sie als Besucher aus einem Drittland nach Deutschland einreisen möchten (Aufenthalt in Deutschland).

Geschäftsreisende sollten jedoch beachten, dass gewerbliche Waren den Regelungen des kommerziellen Warenverkehrs unterliegen.

Aufgabe 14. Machen Sie sich mit dem folgenden Text vertraut. Beantworten Sie die Fragen

· Unter welcher Bedingung können die Reisenden aus jedem Mitgliedstaat der UG Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen?

· Was dient zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr?

· Was geschieht mit den zu gewerblichen Zwecken mitgebrachten Waren?

· Welchen Verbrauchsteuern unterliegen die Waren?

· Worauf sollen die Urlauber achten, wenn sie nach Deutschland einreisen?

Einreise nach Deutschland

Reisende können Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Waren

· nicht aus einem der zoll- oder steuerrechtlichen Sondergebiete mitgebracht werden,

· weder zum Handel noch zur gewerblichen Verwendung bestimmt sind,

· keinen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Durchfuhr unterliegen.

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, so dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Warenverkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Richtmengen:

  aus einem Nicht-EU- Mitgliedstaat aus einem EU- Mitgliedstaat
Tabakwaren (wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist):
Zigaretten 200 Stück 800 Stück
Zigarillos 100 Stück 400 Stück
Zigarren 50 Stück 200 Stück
Rauchtabak 250 Gramm Rauchtabak 1 kg

Sonderregelung für neue EU-Mitgliedstaaten beachten!

Alkoholische Getränke (wenn der Einführer mindestens 17 Jahrealt ist):
Spirituosen 1 Liter 10 Liter
Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) 2 Liter 10 Liter
Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) 4 Liter 20 Liter
Bier 16 Liter 110 Liter

Die Richtmengen gelten nur, wenn die Waren von der Privatperson selbst befördert werden. Wenn Sie mehr als die oben genannten Mengen transportieren, besteht der Verdacht, dass Sie die Waren gewerblich verwenden wollen. In diesem Fall sollen Sie nachweisen, dass Sie die mitgebrachten Waren zu privaten Zwecken verwenden.

Zu gewerblichen Zwecken mitgebrachte Waren müssen in Deutschland beim Finanzamt zur Umsatzsteuer angemeldet und versteuert werden. Unterliegen die Waren zusätzlich noch einer in Deutschland vom Zoll verwalteten Verbrauchsteuer (das sind Energiesteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer), so sind sie auch beim zuständigen Hauptzollamt anzumelden und die Verbrauchsteuer ist zu entrichten.

Urlauber aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die mit ihrem Pkw oder Motorrad nach Deutschland einreisen, sollten daran denken, ein Nationalitätszeichen an ihrem Kraftfahrzeug und gegebenenfalls Anhänger anzubringen. Ist das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs allerdings ein EU-Kennzeichen (diese Kennzeichen tragen am linken Rand das Nationalitätszeichen des Zulassungsmitgliedstaats), so ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich.

 

Aufgabe 15. Wie meinen Sie? Prüfen Sie sich, indem Sie entsprechende Information auf der Internetseite http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/c0_ausreise_aus_d/index.html finden.

· Was ist bei der Ausreise aus Deutschland zu beachten?

· Welche Waren können ohne Formalitäten aus Deutschland ausgeführt werden?

· Woran soll der Reisende denken, wenn er mit dem Pkw oder Motorrad in einen Mitgliedstaat der EU reisen möchte.

· In welchen Staaten ist kein zusätzliches Nationalitätszeichen erforderlich, wenn das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges ein EU-Kennzeichen ist?

· Wo können sich die Reisenden über die geltenden Ein- und Ausfuhrbestimmungen des Urlaubslandes erkundigen?

· Was kann man abgabenfrei aus einem Land, das nicht zur EU gehört, mitbringen?

· Welchen Geldbetrag darf man aus/nach Deutschland mitnehmen?

· Welche Strafen drohen beim Schmuggel?

Aufgabe 16. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text ins Russische.







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