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Aufgabe 17. Beantworten Sie die Fragen zum Text.





1. Was ist ein Visum? 2. Wozu braucht man ein Visum? 3. Welche Visa unterscheidet man? 4. Wo werden Visa erteilt? 5. Welche Unterlagen braucht man, um ein Visum zu bekommen? 6. Was ist ein Antragsformular? 7. Welches Dokument belegt den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes? 8. Wovon hängt die Höhe der Konsulatsgebühren? 9. Wie lange werden die Unterlagen bearbeitet? 10. Kann man ein Visum per Post bekommen?

 

Aufgabe 18. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Schreiben Sie alle Arten des Visums aus und behalten Sie sie.

Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)

An den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden grundsätzlich keine Personenkontrollen statt. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vor diesem Hintergrund vereinheitlicht worden, und erteilte Visa gelten grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum.

 

Nach dem Schengen-Recht werden folgende Arten von Visa (Typ A bis D) erteilt:

Das Flughafen-Transitvisum (Typ A) erlaubt lediglich den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass eine Einreise erfolgt. Das Flughafentransitvisum ist kein Aufenthaltstitel.

Das Durchreisevisum (Typ B) (oder Transitvisum) erlaubt das Durchqueren des Schengen-Raums oder der eingetragenen Staaten, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen. Eine Durchreise liegt dann vor, wenn Ausgangsort und Zielort der Reise außerhalb des Schengen-Raumes liegen. Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu fünf Tagen je Durchreise erteilt werden.

Das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C) erlaubt den zweckgebundenen kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. Das Visum kann eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise über die Außengrenzen erlauben und von wenigen Tagen bis zu mehreren (max. fünf) Jahren gültig sein.

Das Nationale Visum (Typ D) erlaubt nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat. Es wird vom jeweiligen Zielstaat nach dessen nationalen Aufenthaltsregeln ausgestellt.

Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht (Typ D + C) kombiniert die Eigenschaften des D- und des C-Visums. Dieses nationale Visum berechtigt während 90 Tagen, beginnend mit dem ersten Geltungstag, auch zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten.

Nur zum Transit zwischen der Russischen Föderation und deren Exklave Kaliningrad (ehemals Königsberg) durch die Schengen-Staaten Litauen und Polen berechtigen die Transitvisa FTD (für den Straßentransit bis zu 24 Stunden) und FRTD (für den Eisenbahntransit bis zu sechs Stunden). Diese Transitvisa werden in erleichterter Weise und zu geringen Gebühren erteilt. Sie gelten regelmäßig für einen längeren Zeitraum (FTD: zwölf Monate; FRTD: drei Monate) und werden nicht in einen Pass eingeklebt, sondern auf einem gesonderten Formular ausgestellt.

 

Aufgabe 19. Wählen Sie die richtige Variante.

1. An den Binnengrenzen im Schengen-Raum finden … statt.

a. keine Personenkontrollen;

b. Personenkontrollen;

c. Durchsuchungen.

2. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa sind ….

a. in verschiedenen Ländern verschieden;

b. im Schengen-Raum vereinheitlicht;

c. in allen Ländern vereinheitlicht.

3. Das Flughafen-Transitvisum erlaubt ….

a. den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass eine Einreise erfolgt.

b. den Aufenthalt im Transitbereich, ohne dass eine Einreise erfolgt.

c. den Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.

4. Das Transitvisum erlaubt ….

a. den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat.

b. den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes, ohne dass eine Einreise erfolgt.

c. das Durchqueren des Schengen-Raums oder der eingetragenen Staaten, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen.

5. Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu … je Durchreise erteilt werden.

a. 5 Tagen;

b. 5 Monaten;

c. 10 Tagen.

6. … erlaubt den zweckgebundenen kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes.

a. das Durchreisevisum;

b. das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht;

c. das Kurzaufenthaltsvisum.

7. … erlaubt nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat.

a. das Nationale Visum;

b. das Nationale Visum mit Schengen-Reiserecht;

c. das Kurzaufenthaltsvisum.

8. Zum Transit zwischen der Russischen Föderation und deren Exklave Kaliningrad durch die Schengen-Staaten Litauen und Polen berechtigen ….

a. die Flughafen-Transitvisa;

b. die Transitvisa FTD und FRTD;

c. die Durchreisevisa.

9. Die Transitvisa FTD und FRTD werden … erteilt.

a. in erleichterter Weise und zu hohen Gebühren;

b. in erleichterter Weise und ohne Gebühren;

c. in erleichterter Weise und zu geringen Gebühren.

10. Die Transitvisa FTD und FRTD ….

a. werden nicht in einen Pass eingeklebt, sondern auf einem gesonderten Formular ausgestellt.

b. werden in einen Pass eingeklebt, oder auf einem gesonderten Formular ausgestellt.

c. werden auf einem besonderen Blatt erteilt.

 







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