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О.В. Раззамазова, Т.В. Шенкнехт





О.В. Раззамазова, Т.В. Шенкнехт

Немецкий язык

Для таможенников (часть 2)

Учебное пособие

Барнаул

Издательство ААЭП

 

 

Рецензенты:

кандидат филологических наук, доцент

М.Г. Бабенко

 

кафедра немецкого и французского языков

Алтайского государственного технического университета

Им. И.И. Ползунова

 

Ответственный редактор –

д-р филол. наук, профессор Л.М. Владимирская

 

Раззамазова О.В., Шенкнехт Т.В. Немецкий язык для таможенников (часть2) [Текст]: учебное пособие/ О.В. Раззамазова, Т.В. Шенкнехт. – Барнаул: Изд-во Алтайской академии экономики и права, 2008. – 187 с.

 

 

Данное учебное пособие предназначено студентам, изучающим немецкий язык в рамках обучения по специальности «Таможенное дело». Профессионально-ориентированные темы уроков отражают основные направления деятельности таможенных органов. Учебное пособие включает фонетический, грамматический и лексический материал, соответствующий Государственному образовательному стандарту высшего профессионального образования, задания для самостоятельной работы, профессионально-ориентированные тексты для перевода с немецкого языка на русский и для реферирования. Предлагаемые в пособии задания развивают навыки чтения, понимания и перевода специальной литературы в области таможенного дела, навыки устной и письменной речи, выражения субъективного отношения к извлеченной из текста информации.

Пособие обсуждено на заседании кафедры иностранных языков ААЭП, одобрено и рекомендовано к печати.

 

 

Введение (Einführung)

Уважаемый студент! У Вас в руках методическое пособие по курсу иностранного языка по специальности «Таможенное дело» (часть 2).

Настоящее учебное пособие предназначено для обучения чтению и переводу специальной литературы в области таможенного дела, а также использования полученной информации для формирования и развития навыков устной и письменной речи в сфере профессиональной коммуникации. Пособие состоит из 10 уроков, профессионально-ориентированных текстов для чтения и перевода со словарем и реферирования, словаря профессиональной лексики. Каждый урок имеет определенную структуру. В начале приводится краткий немецко-русский терминологический словарь, затем следуют упражнения, направленные на формирование и совершенствование произносительных умений и навыков словообразования. Далее предлагаются предтекстовые лексические задания для усвоения актуального лексического материала и лексико-грамматические упражнения, направленные на обучение грамматическим навыкам и умениям с ориентиром на активную грамматику. Затем приводятся текст и разнообразные упражнения по заявленной в занятии теме. Преимущественное большинство уроков имеет задания на создание и участие в речевой ситуации по теме. Каждый урок завершается контрольным заданием, которое позволяет контролировать успешность усвоения материала и управлять коррективным процессом. Все задания способствуют формированию и развитию навыков устной и письменной речи в сфере профессиональной коммуникации. Наличие схем позволяет развивать продуктивные навыки обработки информации текстов.

Работа с текстами для перевода и реферирования развивает навыки изучающего и просмотрового чтения, смыслового восприятия и анализа аутентичных текстов по специальности, расширяет активный и пассивный словарный запас в профессиональной сфере, а также способствует развитию навыка профессионально-ориентированной устной речи.

В пособии предъявляется дополнительный актуальный материал через самостоятельную работу с Интернет-сайтами таможенной службы, а также видеосюжеты.

Желаем Вам успехов!

 

 

LEKTION 1

Freizonen und Freilager

Wortschatz zur Lektion

 

1. die Freizone, -, -n свободная зона, зона беспошлинной торговли
2. das Lager, -s, - склад, складское помещение; хранилище;
das Freilager, -s, - 1) склад товаров в зоне беспошлинной торговли; 2) склад под открытым небом, открытый склад
3. der Umschlag, -s, -``e перевалка, перегрузка
4. lagern (lagerte, gelagert) h, vi, vt 1) храниться на складе; 2) хранить на складе; 3) складировать, помещать на склад
5. die Lagerung, - 1) хранение на складе; 2) складирование, помещение на склад
6. das Zolllagerverfahren, -s, - таможенный склад (там. режим)
7. die Lagerdauer, - время хранения товара на складе
8. der Wirtschaftskreislauf, -s, -``e экономический цикл
9. die Mehrwertsteuer, -, -n налог на добавленную стоимость
10. der freie Verkehr, -s свободное обращение импортных товаров, не подлежащих таможенному обложению
11. die Gemeinschaftsware, -, - n товар, произведенный в ЕС (отечественный товар)
12. die Nichtgemeinschaftsware, -, -n товар, не произведенный в ЕС (иностранный товар)
13. Vergünstigungen gewähren (gewährte, gewährt) vt, h предоставлять льготы
14. die Einfuhranmeldung, -, -en грузовая таможенная декларация (при ввозе товаров в ЕС)
15. die Ausfuhranmeldung, -, -en экспортная декларация (при вывозе товаров за пределы ЕС)
16. der Freihafen, -s, -`` вольный (свободный) порт, вольная (свободная) гавань, порт беспошлинного ввоза и вывоза
17. ungehindert беспрепятственный
18. die Rechtsverordnung, -, -en постановление

Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

außenhandelsbezogen der Wirtschaftskreislauf die Verbrauchsteuer
der Kontrolltyp die Nichtgemeinschaftswaren das Zolllagerverfahren
die Einfuhranmeldung die Gemeinschaftswaren die Freizonengrenze
die Ausfuhranmeldung die Mehrwertsteuer die Rechtsverordnung

Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.

die Lagerung - lagern die Befreiung - die Erstattung -
die Überführung - die Erhebung - die Ordnung -
die Anmeldung - die Überwachung - die Ermäßigung -

Aufgabe 3. Zerlegen Sie die folgenden Zusammensetzungen in ihre Bestandteile. Bestimmen Sie das Geschlecht. Übersetzen Sie die Zusammensetzungen ins Russische.

Arbeitsplatz (der) = die Arbeit + der Platz- рабочее место

Freizone Einfuhranmeldung Zollgebiet
Freilager Ausfuhranmeldung Hauptzollamt
Zolllagerverfahren Freihafen Gebäudeteil
Lagerdauer Rechtsverordnung Kontrolltyp
Wirtschaftskreislauf Gemeinschaftsware Bundesgesetz
Mehrwertsteuer Nichtgemeischaftsware Grenzverlauf
Binnenmarkt Warenaustausch Freizonengrenze

 

Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

befreien – освобождать die Befreiung- освобождение befreit- освобожденный-
lagern - - -
befristen - - -
überführen - - -
bestimmen - - -
gewähren - - -
nutzen - -

Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Wortverbindungen ins Russische.

Die angestiegenen Exporte, die ansteigende Nachfrage, die gelagerte Nichtgemeinschaftsware, die lagernde Ware, die sich erhöhenden Einfuhrzölle, die befristete Lagerung, die entstandene Zollschuld, die eingeführten Nichtgemeinschaftswaren, das gewählte Zollverfahren, die abgegebene Einfuhranmeldung, die bestehenden Freizonen, die eingerichtete Freizone.

Aufgabe 6. Formen Sie das partizipiale Attribut in Wortverbindungen nach dem Muster um. Übersetzen Sie ins Russische.

die durchgeführte zollrechtliche Überwachung – die zollrechtliche Überwachung durchführen

das gewählte Zollverfahren, die im Zolllager gelagerte Ware, die beförderten Güter, die bezahlten Abgaben, die erhobenen Zölle, die vorgelegte Zollanmeldung, die ins Zollgebiet überführte Ware.

Международный товарообмен, экономический цикл внутреннего рынка, перемещенные в свободные зоны товары, хранящиеся в свободных зонах иностранные для ЕС товары, как еще не ввезенные на таможенную территорию сообщества, в качестве склада, особые льготы, по типу контроля, огорожены, федеральный закон, линия границы свободных зон

Freizonen und Freilager

1. Freizonen und Freilager dienen in erster Linie dem außenhandelsbezogenen Umschlag und der Lagerung von Waren. Dabei sollen Zollformalitäten den internationalen Warenaustausch so wenig wie möglich behindern. Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarktes gelangen.

2. Freizonen wie Freilager sind besondere Bereiche innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft. In Freizonen verbrachte Waren sind von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer und anderen Einfuhrabgaben befreit. Sowohl Gemeinschaftswaren als auch Nichtgemeinschaftswaren können in Freizonen und Freilager verbracht werden. In der Freizone gelagerte Nichtgemeinschaftswaren werden als noch nicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt betrachtet, wohingegen bestimmte in Freizonen gelagerte Gemeinschaftswaren als bereits ausgeführt betrachtet werden können.

3. Bei der Einfuhr werden Freizonen im Wesentlichen als Lager für Nichtgemeinschaftswaren bis zu deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr genutzt. Solange die Waren in der Freizone gelagert werden, muss keine Einfuhranmeldung abgegeben werden. Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen müssen erst dann abgegeben werden, wenn die Waren die Freizone verlassen. Darüber hinaus können in Freizonen besondere Vergünstigungen in Form von Befreiungen von anderen Abgaben, Verbrauchsteuern oder lokalen Abgaben gewährt werden. Waren können, nachdem sie in einer Freizone z.B. gelagert wurden, aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Drittland oder in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden.

4. Freizonen und Freilager sind vom übrigen Zollgebiet abgegrenzte Fläche. Im Unterschied zu Freilagern, die aus einem einzelnen Gebäude oder Gebäudeteil bestehen können, erstrecken sich Freizonen über ein zusammenhängendes Gebiet. In Deutschland wurden bislang keine Freilager, sondern nur Freizonen eingerichtet. Da es sich ausschließlich um Teile von Häfen handelt, werden sie traditionell als "Freihäfen" bezeichnet.

5. Nach der Art der Überwachung werden zwei Typen von Freizonen unterschieden. Freizonen des Kontrolltyps I sind umzäunt und werden von den Zollbehörden überwacht, so dass die in diese Freizone verbrachten Waren automatisch unter diese Regelung fallen. Bei Freizonen des Kontrolltyps II sind Zollformalitäten, zollamtliche Überwachung dieselben wie im Zolllagerverfahren. Diese Freizonen sind nicht umzäunt und können daher ungehindert betreten und verlassen werden.

6. Freizonen werden in Deutschland durch Bundesgesetz eingerichtet. In Deutschland gibt es folgende Freizonen: Freihafen, Freihafen Cuxhaven, Freihafen Deggendorf, Freihafen Duisburg, Freihafen Emden, Freihafen Hamburg, Freihafen Kiel.

Aufgabe 15. Wählen Sie die richtige Variante.

1. Die Freizonen dienen in erster Linie dazu, den Wirtschaftsbeteiligten den Handel zu erleichtern, da sie weniger Zollförmlichkeiten erfüllen müssen.

richtigfalsches steht im Text nicht

2. Freizonen und Freilager sind nicht zu verwechseln mit Industrie- oder Handelsfreizonen, in denen durch steuerliche Vorteile, arbeits- und sozialrechtliche Erleichterungen z.B. die Produktion für das Inland gefördert wird.

richtigfalsches steht im Text nicht

3. Freizonen gehören wie Freilager zum Zollgebiet der EG.

richtigfalsches steht im Text nicht

4. In Freizonen werden Nichtgemeinschaftswaren für die Erhebung der Abgaben als im Zollgebiet befindlich angesehen.

richtigfalsches steht im Text nicht

5. Nur Nichtgemeinschaftswaren können in Freizonen verbracht werden.

richtigfalsches steht im Text nicht

6. Die Lagerdauer ist in Freizonen und Freilager nicht begrenzt.

richtigfalsches steht im Text nicht

7. Freilager und Freizonen erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.

richtigfalsches steht im Text nicht

8. In Deutschland wurden bislang sowohl Freilager als auch Freizonen eingerichtet.

richtigfalsches steht im Text nicht

9. Bei Freizonen des Kontrolltyps II entsprechen Zollformalitäten, zollamtliche Überwachung denen im Zolllagerverfahren.

richtigfalsches steht im Text nicht

10. In Freizonen und Freilagern sind grundsätzlich alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen zugelassen.

richtigfalsches steht im Text nicht

LEKTION 2

Wortschatz zur Lektion

1. Aufgabe der Waren zugunsten der Staatskasse отказ от товара в пользу государства (там. режим)
2. das Ausfuhrverfahren, -s, - таможенный режим экспорта
3. befördern (beförderte, befördert) vt h перевозить, транспортировать
4. bestimmen (bestimmte, bestimmt) vt h назначать, определять
5. zollrechtliche Bestimmung таможенное назначение (товара)
6. die Bürgschaft, -   7. Bürgschaft leisten поручительство, гарантия, обеспечение ручаться, давать поручительство
8. die Einfuhrzollschuld, -, -en обязательство по уплате ввозных таможенных платежей и пошлин; размер причитающихся таможенных пошлин
9. die Freigutverwendung, - переработка под таможенным контролем
10. die Genehmigung, - разрешение
11. das Erhebungsverfahren, -s, - процедура взимания платежей (пошлин), метод налогообложения
12. das Nichterhebungsverfahren, -s, - таможенный режим без уплаты таможенных платежей и пошлин
13. überführen(überführte, überführt) vt in A h помещать (товар) под таможенный режим
14. die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr таможенный режим выпуска в свободное обращение
15. das Umwandlungsverfahren -s, - таможенный режим утилизации
16. aktive Veredelung таможенный режим переработки на таможенной территории
17. passive Veredelung таможенный режим переработки вне таможенной территории
18. verbleiben (verblieb, verblieben) vi s оставаться
19. die Vernichtung, - таможенный режим уничтожения
20. vorübergehende Verwendung таможенный режим временного использования
21. das Versandverfahren, -s, - таможенный режим внутреннего таможенного транзита
22. die Wiederausfuhr, - таможенный режим обратного вывоза
23. die Zerstörung, - уничтожение (товаров) (таможенное назначение)
24. zollbegünstigt с предоставлением таможенных льгот, льготный
25. die Zollermäßigung, -, -en таможенная льгота
26. die Zollfreiheit, - тарифная таможенная льгота
27. das Zolllager, -s, - таможенный склад (таможенный режим)
28. das Zollverfahren, - s, - die Ware ins Zoll­verfahren überführen таможенный режим поместить товар под таможенный режим

Aufgabe 1. Lesen Sie die folgenden Fremdwörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

der Zollkodex importieren national
der Status kontrollieren konkret
das Prozent regulieren europäisch
die Deklaration informieren potentiell

Aufgabe 2. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

das Nichterhebungsverfahren das Zolllagerverfahren die Freigutverwendung
das Erhebungsverfahren die Wiederausfuhr die Zollermäßigung
das Ausfuhrverfahren die Ausfuhrbeschränkungen die Zollbegünstigung
das Umwandlungsverfahren die Einfuhrzollschuld die Warenbeförderung
das Versandverfahren die Grenzzollstellen die Ausstellungsware

 

Aufgabe 3. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

befördern (nepeвoзumь, mpанcnopmupoвamь) die Beförderung (nepeвoзкa, mpaнcnopmupoвкa) befördert (nepeвeзенный)
begrenzen - - -
beschränken - - -
beseitigen - - -
einhalten* [1]- - -
entstehen* -   -
genehmigen - - -
gewährleisten - - -
lagern - - -
überführen - - -
überwachen - - -
umwandeln - - -
vereinfachen - - -
verwenden - - -
verändern - - -
vernichten - - -
zerstören - - -
verbringen* - das Verbringen verbracht
verlassen* - - -
verfahren* - - -

 

Aufgabe 4. Bilden Sie Wortverbindungen nach dem folgenden Muster. Übersetzen Sie sie ins Russische.

das Zollverfahren beenden – die Beendigung des Zollverfahrens

die Warenausfuhr begrenzen - die Wahreneinfuhr genehmigen -
die Wareneinfuhr beschränken - die Waren lagern -
das Zollverfahren durchführen - die Ware verbringen -
die Vorschriften einhalten - das Zollgebiet verlassen -
das Zollverfahren eröffnen - die Ware vernichten -
die Abgabenbezahlung gewährleisten - die Ware zerstören -

 

Aufgabe 5. Bilden Sie die zusammengesetzten Wörter nach dem folgenden Muster. Lesen Sie diese Wörter vor und übersetzen Sie sie ins Russische.

- mit dem Bindeelement (s): die Ware der Gemeinschaft - die Gemeinschaft s ware

(тoвap Eвpocoюзa (eвpocoюзный moвap, "omeчecmвeнный" moвap)

das Gebiet der Wirtschaft - die Ware für die Ausstellung -
die Ware der Nichtgemeinschaft - der Markt des Inlands -

- ohneBindeelement (s): die Ermäßigung des Zolls – die Zollermäßigung (снижение таможенной пошлины)

der Wechsel des Status - die Beschränkung der Ausfuhr -
die Einfuhr der Waren - das (Zoll)verfahren der Ausfuhr -
die Beförderung der Waren - der Umsatz der Waren -

 

Aufgabe 26. Stimmt das?

Der Zollkodex kennt acht Zoll­verfahren. Ja, das stimmt.
Im Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr erfolgt kein Statuswechsel. Nein, es stimmt nicht.Dieses Zoll­verfahren verleiht einer Nichtgemein­schaftsware den zollrechtlichen Status der Gemeinschaftsware.
Versandverfahren werden bei den Grenzzollstellen eröffnet, durchgeführt und beendet. Es stimmt teilweise.Die nationalen Versandverfahren werden zwarbei den Grenzzollstellen eröffnet, durchgeführt und beendet, abermit Carnet TIR und Carnet ATA braucht man es nicht zu machen.

1. Das Zollverfahren Überführung in den freien Verkehr kommt in Betracht, wenn die Ware endgültig im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleibt.

2. Bei der Freigutverwendung entsteht keine Zollschuld, die Ware unterliegt auch keiner zollrechtlichen Überwachung.

3. Versandverfahren ermöglicht die Beförderung von Nichtgemeinschaftswaren zwischen zwei Orten.

4. Im Versandverfahren entsteht keine Zollschuld. Es wird auch keine Bürgschaft gefordert.

5. Carnet TIR ist eine zollrechtliche Bestimmung.

6. Carnet ATA verwendet man für die Beförderung von Ausstellungswaren.

7. Im Ausfuhrverfahren werden die Waren zollrechtlich überwacht, weil man damit die Einhaltung von Verboten und Ausfuhrbeschränkungen kontrolliert.

Aufgabe 27. Wählen Sie die richtige Antwort.

1. Wie viele Zollverfahren sieht der Zollkodex vor?

a) 10 Zollverfahren;

b) 8 Zollverfahren;

c) 5 Zollverfahren.

2. Welche Waren werden in das Zollverfahren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr überführt?

a) die Nichtgemeinschaftswaren;

b) die Gemeinschaftswaren;

c) die amerikanischen Waren.

3. Ist die Freigutverwendung …

a) ein Erhebungsverfahren?

b) ein Nichterhebungsverfahren?

c) ein zollbegünstigtes Verfahren?

4.Entsteht im Versandverfahren eine Zollschuld?

a) nein;

b) ja;

c) es entsteht eine Zollermäßigung.

5. Ist Carnet TIR ein Unterfall …

a) vom Ausfuhrverfahren?

b) vom Zolllagerverfahren?

c) vom Versandverfahren?

6. Für welche Waren kann Carnet ATA verwendet werden?

a) für alle Nichtgemeinschaftswaren;

b) für Ausstellungswaren;

c) für Transitgut.

7. Warum unterliegen die Waren beim Ausfuhrverfahren der zollrechtlichen Überwachung?

a) Weil in diesem Verfahren eine Zollschuld entsteht.

b) Weil man damit die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen kontrolliert.

c) Weil man befürchtet, dass die Ware verloren geht.

 

LEKTION 3

Wortschatz zur Lektion

1.die Abgabenhöhe, -, -n размер (сумма) таможенных платежей
2. absenken (senkte ab, abgesenkt) vt, h снижать
3. abziehen (zog ab, abgezogen) vt, h вычитать
4. das Fertigerzeugnis, -sses, -sse готовое изделие
5. die Frist, -, -en срок (период)
6. die Lohnkosten расходы по заработной плате
7. die Nichtverzollung 1. неприменение к товарам ставок таможенных пошлин; 2. необложение таможенными пошлинами
8. umwandeln (wandelte um, umgewandelt) vt, h утилизировать, обрабатывать
9. die Umwandlung, - утилизация, обработка
10. das Umwandlungserzeugnis, -sses, -sse продукт переработки
11. veredeln (veredelte, veredelt) vt, h перерабатывать
12. die Veredelung, - переработка
13. das Veredelungsprodukt, -es, -e продукт переработки
14. verzollen (verzollte, verzollt) vt, h 1. применять в отношении товаров ставки таможенных пошлин; 2. облагать таможенными пошлинами
15. die Verzollung, - 1. применение в отношении товаров ставки таможенных пошлин; 2. обложение таможенной пошлиной
16. das Vorprodukt, -es, -e исходный продукт, полуфабрикат

Aufgabe 1. Lesen Sie die folgenden Fremdwörter vor. Beachten Sie die Betonung.

aktiv potentiell die Produktion
passiv isoliert die Montage
fiktiv reduziert der Transit
positiv der Profit das Kredit

 

Aufgabe 2. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

die Transitlagerung die Lohnkosten die Einfuhrabgabenfreiheit
die Kreditlagerung das Umwandlungserzeugnis dieWirtschaftsvorteile
das Wirtschaftsgebiet das Veredelungsprodukt die Zollbegünstigung
die Abgabenhöhe die Konkurrenzfähigkeit die Zollermäßigung
das Fertigerzeugnis die Nichtversteuerung die Instandsetzung

 

Aufgabe 3. Lesen Sie die folgenden Wortverbindungen. Übersetzen Sie sie ins Russische.

die wirtschaftliche Bedeutung, handelspolitische Maßnahmen, der wirtschaftliche Wettbewerb der Gemeinschaft, in unverändertem Zustand, ein Teil des Einfuhrzolls, eingeführte Nichtgemeinschaftswaren, in der ursprünglichen Form, die anschließende Wiederausfuhr.

 

Aufgabe 4. Bilden Sie die Wortverbindungen nach dem Muster. Übersetzen Sie sie. Bilden Sie die Beispiele.

die Ware verzollen - die Verzoll ung der Ware

(обложение товара таможенной пошлиной)

die Ware umwandeln - die Produktionsstufe absenken -
Rohstoffe veredeln - die Konkurrenzfähigkeit steigern -
den Zustand verändern - das Zolllager verwenden -
die innergemeinschaftliche Wirtschaft fördern - Arbeitsplätze sichern -

 

Aufgabe 5. Bilden Sie die zusammengesetzten Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter. Lesen Sie sie richtig vor.

die Produkte der Veredelung → die Veredelung s produkte

(продукты переработки)

die Dauer der Verwendung - die Vorteile der Wirtschaft -
das Erzeugnis der Umwandlung - die Kasse des Staates -
die Vorgänge der Veredelung - das Verfahren der Nichterhebung -

 

Aufgabe 6. Bilden Sie die zusammengesetzten Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter. Beachten Sie die Aussprache.

frei + das Lager = das Freilager

frei + die Zone = roh + der Stoff =
niedrig = der Lohn = außen + der Markt =
fertig + das Erzeugnis = minder + der Preis =

Aufgabe 7. Übersetzen Sie die folgenden Wortverbindungen ins Russische.

die zu lösende Aufgabe, die zu befördernde Ware, die umzuwandelnden Güter, die zu veredelnden Rohstoffe, die in einem Zolllager zu lagernden Nichtgemeinschaftswaren, die in die Aktive Veredelung zu überführenden Waren, die zu sichernden Arbeitsplätze, der zu bezahlende Teil des Einfuhrzolls.

 

Aufgabe 8. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische.

1. Der zu liberalisierende Handel führt zur internationalen Arbeitsteilung. 2. Die abzusenkende Produktionsstufe im Umwandlungsverfahren führt zur Ersparnis an den Einfuhrabgaben. 3. Bei der Wiedereinfuhr der im Rahmen der passiven Veredelung auszuführenden Ware wird der fiktive Zoll für Rohstoffe abgezogen. 4. Der nicht zu verändernde Zustand der Ware ist eine wichtige Bedingung für die Nichtverzollung im Zollverfahren Vorübergehende Verwendung. 5. Die wiederauszuführende Ware soll den Zustand der Ware verändern.

 

Aufgabe 11. Ordnen Sie zu.

1) unter der Bedingung der Wiederausfuhr a) в измененном состоянии
2)die Wareins Zollverfahren Vorübergehende Verwendung überführen b) относиться к таможенным режимам без уплаты таможенных пошлин
3) Aufgabe zugunsten der Staatskasse c) режимы переработки
4) zu den Nichterhebungsverfahren zählen d) режимы, имеющими экономическое значение
5) im veränderten Zustand e) при условии обратного вывоза
6) die Veredelungsverfahren f) помещать товар под таможенный режим временного использования
7) Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung g) отказ от товара в пользу государства

Aufgabe 12. Verbinden Sie die folgenden Substantive mit Verben. Bilden Sie die Sätze mit den Wortverbindungen.

1) die Frist a) lagern
2) das Zollverfahren b) teilnehmen
3) im Zolllager ohne Erhebung von Einfuhrabgaben c) überschreiten
4) аm wirtschaftlichen Wettbewerb d) verwenden
5) inunverändertem Zustand e) einführen
6) in das Zollgebiet der Gemeinschaft f) veredeln
7) in einem Drittland g) wiederausführen

Aufgabe 13. Übersetzen Sie ins Russische.

1. In einem Zolllager können Nichtgemeinschaftswaren ohne Erhebung von Einfuhrabgaben und ohne Anwendung handelspolitischer Maßnahmen gelagert werden. 2. Im Zollverfahren Vorübergehende Verwendung entsteht keine Zollschuld, aber nur unter zwei Bedingungen: der Zustand muss unverändert bleiben und die Verwendungsdauer darf eine bestimmte Frist nicht überschreiten. 3. Das Ziel der Umwandlungsverfahren besteht darin, dass die Einfuhrwaren auf eine niedrigere Produktionsstufe abgesenkt werden. 4. Die Zollverfahren Passive und Aktive Veredelung bezeichnet man als Nichterhebungsverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung, weil einerseits dank der Veredelung von Rohstoffen neue Arbeitsplätze entstehen. 5. Andererseits steigert sich die Konkurrenzfähigkeit der Veredelungsprodukte auf den Außenmärkten infolge der Nichtverzollung (das heißt Nichtversteuerung) von Rohstoffen. 6. Ins Zollverfahren Passive Veredelung wird die Gemeinschaftsware unter der Bedingung deren Wiedereinfuhr im veränderten Zustand überführt. 7. Dem Zollverfahren Aktive Veredelung wird die Nichtgemeinschaftsware unter der Bedingung deren Wiederausfuhr im veränderten Zustand zugeführt.

Aufgabe 14. Übersetzen Sie ins Deutsche.

1. Под режим переработки на таможенной территории помещается иностранный товар при условии его обратного вывоза в измененном состоянии. 2. Под режим переработки вне таможенной территории помещается отечественный товар при условии его обратного ввоза в измененном состоянии. 3. Под режим временного использования помещается иностранный товар при условии его обратного вывоза в неизмененном состоянии. 4. В режимах переработки вне и на таможенной территории пошлины не взимаются. 5. От уплаты таможенных пошлин товары освобождаются и при помещении их под режимы временного использования (ввоза), уничтожения и отказа в пользу государства. 6. В свободных зонах и свободных складах товары хранятся без взимания таможенных пошлин. 7. Режимы переработки, а также режим таможенного склада являются режимами, имеющими экономическое значение.

LEKTION 4

Die Zollanmeldung

Wortschatz zur Lektion

1. abgeben (gab ab, abgegeben) vt, h   dieAbgabe, - подавать (таможенную декларацию) подача (таможенной декларации)
2. angeben (gab an, angegeben) vt, h die Angabe, -, - n указывать (сведения) сведения (данные)
3. anmelden (meldete an, angemeldet) vt, h der Anmelder, -s, - die Anmeldung, -, -en декларировать, заявлять   декларант декларация
4. ausfüllen (füllte aus, ausgefüllt) vt, h заполнять
5. der Beleg, -(e)s, -e документ, справка
6. benutzen(benutzte, benutzt) vt, h использовать
7. die Beschaffenheit, -, -en наименование и качество товара
8. das Einheitspapier, -(e)s, -e грузовая таможенная декларация
9. ergänzen (ergänzte, ergänzt) vt, h der Ergänzungsvordruck, - s,-drücke дополнять   добавочный лист
10. festlegen (legte fest, festgelegt) vt, h устанавливать  
11. der Frachtbrief, –s, -e накладная
12. der Güterverkehr, -s der Luftverkehr, -s der Reiseverkehr, -s der Straßenverkehr, -s грузопоток воздушные перевозки пассажиропоток автодорожные перевозки
13. handeln (handelte, gehandelt) vi, h действовать
14. die Menge, -, n   количество
15. mitteilen (teilte mit, mitgeteilt) vt, h сообщать  
16. die Rechnung, -, -en счет
17. dieUnterlagen Pl документы
18. versenden (versandte, versandt) vt, h der Versender, -s, - отправлять (отгружать)   отправитель
19. der Vertrag, -s, -träge контракт, договор

 

Aufgabe 1. Lesen Sie die Wörter vor. Zerlegen Sie sie in ihre Bestandteile und übersetzen Sie sie.

der Industriestaat der Mitgliedstaat der Zollfahndungsdienst der Zolldienst die Oberfinanzdirektion die Zollzuwiderhandlung der Zigarettenschmuggel die Zollanmeldung die Bundesbehörde die Zollverwaltung die Rohstoffe der Zollbeamte der Welthandel die Geldwäsche die Ausfuhrabteilung die Zentralabteilung der Zollamtsvorsteher der Verbrauchermarkt der Warenstrom zollrechtlich gleichzeitig

 

Aufgabe 2. Lesen Sie die folgenden Fremdwörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

der Kodex die Daten die Europäische Union die Qualität die Nummer das Papier das Exemplar der Spediteur die Information die Deklaration die Präferenz die Code der Carnet TIR der Carnet ATA deklarieren automatisieren elektronisch statistisch direkt indirekt aktiv passiv komplett kommerziell

 

Aufgabe 3. Lesen Sie vor und übersetzen Sie die Wörter. Bilden Sie damit die Sätze.

beginnen ausführen abfertigen beenden bestehen aus betragen einführen berechnen erfüllen prüfen bedeuten zeigen sich gliedern in eröffnen annehmen abgeben ausstellen teilnehmen an das Zollamt die Ware der Zoll die Zollanmeldung der Zollbeamte das Zollverfahren das Mittel die Tätigkeit zollrechtlich

 

Aufgabe 4. Übersetzen Sie die folgenden Wörter.

ausführen (вывозить, экспортировать) der Ausführer (экспортер) die Ausfuhr (экспорт) ausgeführt (вывезенный, экспортированный)
abfertigen abgeben angeben anmelden ausfüllen bestimmen dienen empfangen ergänzen festlegen prüfen mitteilen rechnen reisen versenden   der Anmelder   der Empfänger     der Prüfer   der Rechner der Reisende der Versender die Abfertigung die Abgabe die Angabe die Anmeldung die Ausfüllung die Bestimmung der Dienst der Empfang die Ergänzung die Festlegung die Prüfung die Mitteilung die Rechnung die Reise die Versendung abgefertigt abgegeben angegeben angemeldet ausgefüllt bestimmt gedient empfangen ergänzt festgelegt geprüft mitgeteilt     versandt

 

Aufgabe 5. Bilden Sie die zusammengesetzten Wörter nach dem Muster und übersetzen Sie diese Wörter. Lesen diese Wörter vor und beachten die Betonung.

die Abfertigung der Waren - die Warenabfertigung (оформление товара)

der Verkehr der Güter - die Beschaffenheit der Waren - die Menge der Waren - die Erhebung des Zolls - das Land der Ausfuhr - der Empfänger der Waren - die Verarbeitung der Daten - die Überlassung der Waren -

 

Zollanmeldung

1. Die zollrechtliche Warenabfertigung beginnt mit der Abgabe bzw. Annahme der Zollanmeldung. Der Zollkodex legt vier Formen Zollanmeldung fest. Die Zollanmeldung kann schriftlich, mündlich, mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder unter Benutzung grünen Ausgangs «anmeldefreie Waren» erfolgen. Den Grundfall bildet die schriftliche Anmeldung.

2. Der Vordruck für die schriftliche Anmeldung heißt das Einheitspapier. Im Einheitspapier gibt der Anmelder die Art von der zollrechtlichen Bestimmung für seine Ware an.

Im Einheitspapier teilt der Anmelder auch dieAngaben über die Beschaffenheit seiner Ware mit. Es geht dabei um deren Bezeichnung, Menge und Qualität sowie Warennummer, statistischen Wert, Ursprungsland und so weiter. Er gibt auch Informationen über Versender bzw. Ausführer, Empfänger, Anmelder bzw. Vertreter sowie Kennzeichen und Staatsangehörigkeit des Beförderungsmittels, Packstückezahl, Verkehrsweg usw. an. Der Wirtschaftsbeteiligte soll auch die Bemessungsgrundlage, denZollsatz und denAbgabenbetrag für seine Ware anmelden. Für die meisten Angaben braucht er Nachweisbelege, denn der Zollbeamte prüft alle Angaben nach und kann viele von ihnen ohne Nachweisbelege nicht anerkennen, deshalb fügt der Anmelder dem Einheitspapier verschiedene Unterlagen bei.

3. Der komplette Vordrucksatz des Einheitspapiers besteht aus folgenden Teilen:

1) Exemplar für das Versendungs-/Ausfuhrland;

2) Exemplar für die Statistik - Versendungs-/Ausfuhrland;

3) Exemplar für den Versender/Ausführer (für die Förmlichkeiten im Versendungs-/Ausfuhrland);

4) Exemplar für die Bestimmumgs(zoll)stelle;

5)Rückschein - Gemeinschaftliches Versandverfahren;

6) Exemplar für das Bestimmungsland;

7) Exemplar für die Statistik - Bestimmungsland;

8) Exemplar für den Empfänger (für die Förmlichkeiten im Bestimmungsland).

In jedem Exemplar gibt es 54 Felder. Bei der Ausfüllung dieser Felder ver­wendet der Anmelder bestimmte Codes, denn für die meisten Felder steht wenig Platz zur Verfügung. Andererseits erleichtert die Codierung der In­formation deren datentechnische Verarbeitung.

4. Neben dem Einheitspapier gibt es imGüterverkehr andere Formulare für die schriftliche Zollanmeldung, zum Beispiel Carnet TIR (für Straßenverkehr) oder Carnet ATA (für das Zollverfahren Vorübergehende Verwendung). Im Reiseverkehr führt man die Zollanmeldung in mündlicher Form durch. Dazu dient z. B. auf Flughäfen die Benutzung des grünen Ausgangs «anmeldefreie Waren». Diese Form der mündlichen Zollanmeldung heißt «das rot/grün-Kanal-Verfahren».

5. Der Anmelder darf für eine Ware nur einEinheitspapier benutzen. Bei mehreren Waren in einer Sendung soll er Ergänzungsvordrücke verwenden. Es gibt noch Zusatzblätter zum Einheitspapier. Im Unterschied zuErgäzungsblättern füllt sie nicht der Anmelder, sondern der Zollbeamte aus. Eine andere Form der Zollanmeldung ist das automatisierte Verfahren, DV-Anmeldeverfahren genannt.

6. Nicht jeder kann eine Zollanmeldung abgeben. Ein Anmelder muss entweder selbst die Ware bei der zuständigen Zollstelle gestellen, oder er muss die gestellen lassen. Außerdem muss er alle erforderlichen Unterlagen vorlegen. Weiterhin muss der Anmelder im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sein. Dabei kommt es auf die Eigentumsverhältnisse nicht an. Der Anmelder kann eine Zollanmeldung nicht nur im eigenen Namen abgeben, sondern auch sich vertreten lassen. Dies kann in den Formen der direkten und indirekten Vertretung geschehen. Der Vertreter kann im Namen und für Rechnung eines anderen handeln (direkte Vertretung, z.B. Spediteurvertrag). Er kann aber auch in eigenem Namen jedoch für Rechnung eines anderen handeln (indirekte Vertretung). In beiden Fällen deklariert man die Vertretung offen. Bei Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung (aktive und passive Veredelung) muss nur der Bewilligungsinhaber oder sein Stellvertreter eine Anmeldung zur Überführung in das Zollverfahren abgeben, sonst weist das Zollamt die Anmeldung zurück.

Aufgabe 15. Ordnen Sie die Überschriften den Abschnitten zu.

1. Anforderungen zum Zollanmelder.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

2. Angaben in der Zollanmeldung und beigelegten Unterlagen.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

3. Ergänzungsblatt und Zusatzblatt.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

4. Formelle Struktur des Einheitspapiers.

□ 1 □ 2 □3 □ 4 □ 5 □ 6

 

5. Mündliche Zollanmeldung.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

6. Vier Formen der Zollanmeldung.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

Aufgabe 16. Wählen Sie die richtige Variante.

1. Im Einheitspapier gibt der Anmelder die Art von der zollrechtlichen Beistimmung für seine Ware an.

richtigfalsches steht im Text nicht

2. Im Einheitspapier teilt der Wirtschallsbeteiligte nur die Art von der zollrechtlichen Bestimmung mit.

richtigfalsches steht im Text nicht

3. Die Bemessungsgrundlage (Menge, Beschaffenheit, Zollsatz, Zoll wert) ermittelt der Zollbeamte im Zusatzblatt.

richtigfalsches steht im Text nicht

4. Der Wirtschaftsbeteiligte legt nur das Einheitspapier zur zollrechtlichen Prüfung vor.

richtigfalsches steht im Text nicht

5. Mit Hilfe von warenbegleitenden Unterlagen prüft der Zollbeamte die Richtigkeit von den Angaben im Einheitspapier.

richtigfalsches steht im Text nicht

6. Der komplette Vordrucksatz des Einheitspapiers besteht aus acht Exemplaren. Diese Exemplare haben unterschiedliche Zahl von Feldern.

richtigfalsches steht im Text nicht

7. Es gibt acht Exemplare des Einheitspapiers, denn es gibt acht Zollverfahren.

richtigfalsches steht im Text nicht

8. Das Einheitspapier stellt die einzige Form der schriftlichen Anmeldung dar.

9. Der Anmelder darf für eine Ware nur ein Einheitspapier benutzen.

richtigfalsches steht im Text nicht

10. Bei mehreren Waren in einer Sendung muss der Wirtschaftsbeteiligte Zusatzblätter verwenden.

richtigfalsches steht im Text nicht

11. In Deutschland gibt esDV-Anmeldeverfahren. Sie heißen: ALFA, DOUANB, ZADAT und SALZA.

richtigfalsches steht im Text nicht

12. Im Reiseverkehr verwendet man die mündliche Form der Zollanmeldung für Waren im persönlichen Gepäck der Reisenden.

richtigfalsches steht im Text nicht

13. Im Reiseverkehr kommt mündliche Form der Anmeldung auch im kommerziellen Sektor zur Anwendung.

richtigfalsches steht im Text nicht

14. Auf Flughäfen verwendet man «rot/grün-Kanal-Verfahren» und das Passiern einer Zollstelle ohne getrennte Kontrollausgänge.

richtigfalsches steht im Text nicht

15. Der Anmelder kann eine Zollanmeldung nicht im eigenen Namen abgeben.

richtigfalsches steht im Text nicht

 

Aufgabe 17. Verbinden Sie die Ziffern 1-17 mit den Buchstaben а) - q) in Form logischer Sätze.

1. Die Zollanmeldung kann schriftlich, mündlich, mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung oder unter Benutzung des grünen Ausgangs... 2. Für die meisten Angaben braucht der Wirtschaftsbeteiligte Nachweisbelege, … 3. Der komplette Vordrucksatz des Einheitspapiers besteht aus... 4. In jedem Exemplar des kompletten Vordrucksatzes gibt es... 5. Bei der Ausfüllung der Felder jedes Exemplars verwendet man bestimmte Codes,... 6. Die Codierung der Information erleichtert... 7. Neben dem Einheitspapier gibt es im Güterverkehr... 8. Im Reiseverkehr müssen die Reisenden in der BRD... 9. Der Anmelder darf für eine Ware nur... 10.Bei mehreren Waren in einer Sendung soll derAnmelder... 11. Im Unterschied zu Ergänzungsblättern füllt die Zusatzblätter nicht Anmelder, sondern... 12. Eine andere Form der Zollanmeldung ist... 13.Der Anmelder muss entweder selbst die Ware bei derzuständigen Zollstelle gestellen, oder er muss die... 14.Der Anmelder muss im Zollgebiet derGemeinschaft,... 15.Der Anmelder kann eine Zollanmeldung nicht nur im eigenen Namen abgeben, …   a) … denn für diemeisten Felder steht wenig Platz zurVerfügung. b) … keine schriftliche Zollanmeldung abgeben. c) … der Zollbeamte aus. d) … gestellen lassen. e) … sondern auch sich vertreten lassen. f) …. Ergänzungsvordrücke verwenden. g) … «anmeldefreie Waren» erfolgen. h) … andere Formulare für die schriftliche Zollanmeldung (z. B. Carnet TIR). i) … 54 Felder. j) … denn der Zollbeamte prüft alle Angaben und kann viele von innen ohne Nachweisbeleg nicht anerkennen. k) … deren datentechnische Verarbeitung. l) … ein Einheitspapier benutzen. m) … ansässig sein. n)... acht Teilen. o) … das automatisierte Verfahren, DV-Anmeldeverfahren genannt.

Aufgabe 18. Füllen Sie die Lücken in den Sätzen mit den folgenden Verben aus. Setzen Sie diese Verben in die richtige Form ein, beachten Sie dabei, dass ein Verb nur einmal gebraucht wird.

abgeben bestehen mitteilen angeben erleichtern verwenden benutzen erfolgen prüfen vorlegen festlegen ausfüllen handeln

1. Der Zollkodex... vier Formen der Zollanmeldung....

2. Im Güterverkehr... die Zollanmeldung gewöhnlich mit Hilfe von Einheitspapier.

3. Das Einheitspapier soll der Anmelder selbst....

4. Im Einheitspapier... der Anmelder das gewünschte Zollverfahren....

5. Im Einheitspapier... der Wirtschaftsbeteiligte auch Angaben über Beschaffenheit seiner Ware....

6. Der Zollbeamte... alle Angaben auf Grundlage der Nachweisbelege.

7. Der komplette Vordrucksatz des Einheitspapiers... aus acht Exemplaren.

8. Bei derAusfüllung des Einheitspapiers... man bestimmte Codes.

9. Die Codierung der Information... deren datentechnische Verarbeitung.

10. Im Reiseverkehr müssen die Reisenden in der BRD keine schriftliche Anmeldung....

11. Der Anmelder... für eine Ware nur ein Einheitspapier.

12.Der Wirtschaftsbeteiligte... alle erforderlichen Unterlagen ….

13. Der direkte Vertreter... im Namen und für Rechnung desAnmelders.

Aufgabe 19. Wählen Sie die richtige Antwort.

1.Wann beginnt die zollrechtliche Warenabfertigung?

a) mit dem Verbringen der Ware in das Zollgebiet;

b) mit der Gestellung der Ware am Zollamt;

c) mit der Abgabe bzw. Annahme der Zollanmeldung.

2. In welcher Form erfolgt dieZollanmeldung im Güterverkehr besonders oft?

a) mündlich;

b) schriftlich;

c) mit Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.

3. Wie heißt der Vordruck für dieschriftliche Anmeldung?

a) die Zollanmeldung;

b) das Einheitspapier;

c) die Güterdeklaration.

4. Was versteht man unter dem Begriff «Beschaffenheit der Ware»?

a) Bezeichnung, Menge, Qualität;

b) Ausfuhrland;

c) die Beförderungsart der Ware.

5. Wozu verlangt das Zollamt neben dem Einheitspapier auch die Vorlage von Beförderungspapieren (Frachtbriefe bzw. Konossamente, Liste der Packstücke)?

a) Auf Grundlage der Beförderungspapiere überführt das Zollamt die Ware in ein Zollverfahren.

b) Beförderungspapiere sind Nachweisbelege für die Prüfung der Angaben im Einheitspapier auf deren Richtigkeit.

c) Auf Grundlage der Beförderungspapiere verzollt man das Beförderungsmittel.

 

6. Aus wie vielen Exemplaren besteht der komplette Vordrucksatz des Einheitspapiers?

a) aus 9 Exemplaren;

b) aus 7 Exemplaren;

c) aus 8 Exemplaren.

7. Wie viele Felder gibt es in jedem Exemplar?

a) 54 Felder;

b) 60 Felder;

c) 45 Felder.

8. Wo verwendet man Carnet TIR?

a) im Luftverkehr;

b) im Straßenverkehr;

c) im Schienenverkehr.

9. In welchem Zollverfahren verwendet man Carnet ATA?

a) bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr;

b) im Zollverfahren Vorübergehende Verwendung;

c) im Zollverfahren Aktive Veredelung.

10. Wann verwendet man Ergänzungsblätter zum Einheitspapier?

a)







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