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Das Visum, der Gastgeber, der Tourist, der Pass, das Antragsformular, die Botschaft, das Konsulat, die Erlaubnis, illegale Einwanderungen.





Aufgabe 10. Bilden Sie die Sätze. Gebrauchen Sie die Verben in der richtigen Form.

1. brauchen, das Visum, man, für, das Überschreiten einer Grenze. 2. wird ausgestellt, das Visum, als Einreisevisum. 3. das Konsulat, oder, erteilen, die konsularische Abteilung der Botschaft, Visa. 4. wird angebracht, ein Visum, in einem Pass. 5. die notwendigen Unterlagen, Antragsformular, Passfotos, ein Pass, eine Einladung, sein. 6. die Höhe der Konsulatsgebühren, vom Visumtyp, vom Zweck des Aufenthalts, abhängen. 7. stattfinden, an den Binnengrenzen im Schengen-Raum, keine Personenkontrollen. 8. das Flughafen-Transitvisum, im Transitbereich des Flughafengeländes, erlauben, den Aufenthalt. 9. das Durchreisevisum, das Durchqueren des Schengen-Raums, erlauben. 10. man, in Russland, unterscheiden, zwischen Privat-, Geschäfts-, Touristen- und Transit-Visa. 11. Touristen, benötigen, eine Bestätigung eines russischen Reiseveranstalters.

Aufgabe 11. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. Gebrauchen Sie Aktiv statt Passiv.

Die Bestätigung der Registrierung muss ständig mitgeführt werden. – Man muss die Bestätigung der Registrierung ständig mitführen.

1. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt. 2. Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass des Reisenden angebracht. 3. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vereinheitlicht worden. 4. Das Durchreisevisum kann für die Dauer von bis zu fünf Tagen je Durchreise erteilt werden. 5. Diese Transitvisa werden in erleichterter Weise und zu geringen Gebühren erteilt. 6. In dem Abkommen wird geregelt, welche Dokumente von Mitgliedern offizieller Delegationen, Geschäftsleuten und Verbandsvertretern und weiteren Personen bei der Antragstellung vorzulegen sind. 7. Personen, die privat, von einer Organisation oder von einem Unternehmen in Russland eingeladen werden, müssen bei der Beantragung des Visums eine Einladung im Original vorlegen.

Aufgabe 12. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische. Gebrauchen Sie Passiv statt Aktiv. Beachten Sie die Zeitformen.

Er legt alle Unterlagen vor (Präsens Aktiv). – Alle Unterlagen werden von ihm vorgelegt (Präsens Passiv).

Er legte alle Unterlagen vor (Präterit Aktiv). – Alle Unterlagen wurden von ihm vorgelegt (Präterit Passiv).

Er hat alle Unterlagen vorgelegt (Perfekt Aktiv). – Alle Unterlagen sind von ihm vorgelegt worden (Perfekt Passiv).

1. Man stellt das Visum für das Überschreiten einer Grenze. 2. Man unterschreibt ein Antragsformular. 3. Die Einladung belegt den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes. 4. Man erlaubte den Aufenthalt im Transitbereich des Flughafengeländes. 5. Die Europäische Union und Russland haben ein Abkommen geschlossen. 6. Touristen benötigen für ein Visum die Bestätigung eines russischen Reiseveranstalters. 7. Die Organisationen haben einige Personen eingeladen. 8. Er beantragte ein Visum.

Aufgabe 13. Lesen Sie und übersetzen Sie die Sätze mit Partizipien.

1. Ein Visum ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. 2. Die Reisenden benötigen ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und ein Pass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss. 3. Die Höhe der Konsulatsgebühren kann vom Visumtyp, von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts, der Zahl der Einreisen und von der gewünschten Bearbeitungsdauer abhängen. 4. Die Regelungen für die Ausgestaltung und Erteilung von Visa für den Schengen-Raum sind vor diesem Hintergrund vereinheitlicht worden, und erteilte Visa gelten grundsätzlich für den gesamten Schengen-Raum. 5. Das Durchreisevisum erlaubt das Durchqueren der eingetragenen Staaten, um ein Drittland auf dem Landweg zu erreichen 6. Das Kurzaufenthaltsvisum erlaubt den zweckgebundenen kurzfristigen Aufenthalt im eingetragenen Geltungsbereich innerhalb des Gültigkeitszeitraumes. 7. Das Nationale Visumerlaubt nur den Aufenthalt in einem darin bezeichneten Staat. 8. Das Nationale Visum mit Schengen-Reiserechtberechtigt während 90 Tage, beginnend mit dem ersten Geltungstag, auch zum Aufenthalt in den anderen Schengen-Staaten. 9. Touristen benötigen für ein Visum die in einer bestimmten Form erteilte Bestätigung eines russischen Reiseveranstalters. 10. Personen, die privat, von einer Organisation oder von einem Unternehmen in Russland eingeladen werden, müssen bei der Beantragung des Visums eine von russischen Behörden ausgestellte oder bestätigte Einladung auf einem speziellen Formular im Original vorlegen. 11. Nach der Einreise muss in Begleitung des tatsächlichen Gastgebers mit der bei der Grenzkontrolle ausgestellten Migrationskarte eine Anmeldung oder Registrierung beim Ausländeramt oder bei einem Postamt vorgenommen werden.

Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?

Was ist ein Visum? 2. Wozu gibt es Visa? 3. Welche Visa gibt es? 4. Wo erteilt man Visa? 5. Was braucht man, um ein Visum zu bekommen? 6. Wodurch unterscheiden sich das Konsulat und die Botschaft? 7. Was ist der Aufenthaltstitel?

Aufgabe 15. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch.

A. aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

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Ein Visum ist ein amtlicher Vermerk, der für das Überschreiten einer Grenze des ausstellenden Staates erforderlich ist. In den meisten Fällen wird das Visum als Einreisevisum ausgestellt, manche Staaten verlangen auch ein Ausreisevisum oder ein Visum für Reisen innerhalb des Landes. Das Visum kann abhängig von der Rechtsordnung des Ausstellerstaates auch die eigentliche Erlaubnis zum Grenzübertritt oder zum Aufenthalt im ausstellenden Staat bereits mitenthalten. Die Rechtsordnung des Ausstellerstaates bestimmt, welche Behörde das Visum erteilt. Da sind ein Konsulat oder die konsularische Abteilung der Botschaft des Landes. Regelmäßig wird ein Visum in einem Pass oder Passersatz des Reisenden angebracht, in bestimmten Fallgruppen und Staaten aber auch auf einem besonderen Blatt erteilt.

B. Die Unterlagen:

· ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular, teils in mehreren Ausfertigungen,

· ein oder gegebenenfalls mehrere aktuelle Passfotos,

· ein Pass, der oft noch für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus gültig sein muss,

· eine Einladung oder andere Dokumente, die den Aufenthaltszweck und die Finanzierung des Aufenthaltes belegen,

· ein Nachweis der Zahlung der Konsulatsgebühren von 20,– bis zu 300,–? pro Person. Die Höhe kann vom Visumtyp, von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts, der Zahl der Einreisen und von der gewünschten Bearbeitungsdauer abhängen.

Typisch ist eine Bearbeitungsdauer von einem bis 14 Tagen. Manche Konsulate bieten an, das Visumverfahren auf postalischem Weg abzuwickeln.

Aufgabe 16. Ergänzen Sie die Sätze.

1. Ein Visum ist …. 2. Das Visum ist erforderlich für …. 3. Das Visum wird von … erteilt. 4. Regelmäßig wird ein Visum in …. angebracht. 5. Die notwendigen Unterlagen sind …. 6. Die Bearbeitungsdauer ist …. 7. Der Pass muss für eine gewisse Zeit über die geplante Reise hinaus … sein. 8. Die Einladung belegt ….

 







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