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ПОЛЕЗНОЕ


КАТЕГОРИИ







Aufgabe 23. Vergleichen Sie die Aufgaben des Zolls in Russland und in Deutschland.





Aufgabe 24. Sehen Sie sich den Videoclip über den Zolldienst in Deutschland an.

Folgen Sie uns in die spannende Welt des Zolls! Erleben Sie, wie abwechslungsreich der Beruf der Zollbeamtin oder des Zollbeamten sein kann.

Der Videoclip stellt die eindrucksvolle Vielfältigkeit der Zollverwaltung dar. Das Aufgabenspektrum reicht von der Reisendenabfertigung an den internationalen Flughäfen über Warenabfertigung an den Zollstellen bis hin zur Überwachung verbrauchsteuerpflichtiger Güter wie z.B. Bier, Schaumwein oder Tabakwaren.

Auch die Arbeit der "Spezialeinheiten", wie der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Kontrolleinheit Verkehrswege und der Zollfahndung, findet ihren Platz innerhalb des Videoclips.

Weiterhin können Sie einen kleinen Einblick in den Alltag am Bildungs- und Wissenschaftszentrum in Münster einschließlich seiner Außenstellen in Sigmaringen und Plessow gewinnen.

 

Aufgabe 25. Referieren Sie die folgenden Artikel auf deutsch.

A. Индивидуальная предпринимательница ввезла в Россию контрафактных «белок»

23.07.2009

В результате проверки, проведенной отделом таможенной инспекции Владивостокской таможни после выпуска товара, выявлены свыше 9,6 тысяч пар контрафактной обуви. Как установили таможенники, обувь женская была маркирована товарным знаком «Белка». Однако разрешения от правообладателя на перемещение товара, маркированного товарным знаком «Белка», нарушительница не имела. Индивидуальная предпринимательница, ввезшая их в Россию из Китая, незаконно использовала чужой товарный знак и будет нести административную ответственность.

За незаконное использование товарных знаков законодательство РФ предусматривает административную ответственность в виде штрафа до 40 000 рублей с конфискацией предметов, содержащих незаконное воспроизведение товарных знаков, а в случаях, когда незаконное использование чужого товарного знака, знака обслуживания, наименования места происхождения товара или сходных с ними обозначений для однородных товаров, совершено неоднократно или причинило крупный ущерб, лицо подлежит уголовной ответственности и наказывается штрафом в размере до двухсот тысяч рублей.

 

B. В Приморье таможенники изъяли у машиниста локомотива 120 сотовых телефонов и 100 аккумуляторов

29.07.2009

В Приморском крае сотрудниками Гродековской таможни возбуждено уголовное дело в отношении машиниста локомотива по факту контрабандного перемещения через таможенную границу РФ сотовых телефонов. Tелефоны были обнаружены в ходе таможенного досмотра локомотива, следующего из РФ в КНР. Kонтрабандный товар был спрятан в рабочей нише под полом. Таможенники обнаружили сотовые телефоны марки Nokia в количестве 120 штук и аккумуляторные батареи к сотовым телефонам в количестве 100 штук. Согласно заключению эксперта стоимость данного товара составляет 2 миллиона 734 тысячи 160 рублей. За данное преступление предусмотрено наказание в виде штрафа в размере от ста тысяч до трехсот тысяч рублей или в размере заработной платы или иного дохода осужденного за период от одного года до двух лет либо лишением свободы на срок до пяти лет.

 

C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей

Известный торговец дикими животными был приговорен к 6 месяцам в малазийской тюрьме за попытку провезти в чемодане 95 змей.

Ансон Вонг, также известный как «Король Ящериц» положил ядовитых змей в чемодан, пытаясь провезти их в Индонезию на самолете. В одной сумке оказались несколько удавов, гадюка-носорог и бахромчатая черепаха.Помимо тюремного заключения Вонгу придется выплатить штраф в размере 61,000 долларов. Мистер Вонг был признан виновным в попытках незаконного провоза животных из Малайзии в столицу Индонезии Джакарту. Ему удалось пронести чемодан на первый самолет, но во время пересадки в Куала-Лампуре внимание таможенной службы привлекла раскрывшаяся сумка со змеями.

 

Aufgabe 26. Berichten Sie über den Beruf des Zöllners.

 

Aufgabe 27. Lesen Sie folgende Witze.

A. Ein Mann fliegt nach Ibiza. Am Zoll in Ibiza hat er drei Koffer. Der Zöllner bittet ihn, den ersten zu öffnen. Der Koffer ist voll mit Butterbroten. Da lässt der Zöllner ihn den zweiten Koffer öffnen und staunt: auch da sind nur Butterbrote drin. Beim dritten Koffer das gleiche: wieder nur Butterbrote. Verwirrt fragt der Zöllner: "Sie haben nichts zu befürchten, aber bitte sagen Sie mir, wozu brauchen Sie die ganzen Butterbrote?" "Nun", sagt der Mann, "mein Freund hat mir aus Ibiza diese Karte geschrieben: Es ist toll hier, das Wetter ist prima, das Essen ist gut und bumsen kann man hier für ein Butterbrot!"

B. Schmuggelware

An der Grenze, ein Mann fährt mit dem Fahrrad vor, auf dem Gepäckträger einen Sack. Zöllner: "Haben Sie etwas zu verzollen?" Mann: "Nein." Zöllner: "Und was haben Sie in dem Sack?" Mann: "Sand." Bei der Kontrolle stellt sich heraus: tatsächlich Sand. Eine ganze Woche lang kommt jeden Tag der Mann mit dem Fahrrad und dem Sack auf dem Gepäckträger. Am achten Tag wird's dem Zöllner doch verdächtig: Zöllner: "Was haben Sie in dem Sack?" Mann: "Nur Sand." Zöllner: "Hmm, mal sehen..." Der Sand wird diesmal gesiebt - Ergebnis: nur Sand. Der Mann kommt weiterhin jeden Tag zur Grenze. Zwei Wochen später wird es dem Grenzer zu bunt und er schickt den Sand ins Labor - Ergebnis: nur Sand. Nach einem weiteren Monat der "Sandtransporte" hält es der Zöllner nicht mehr aus und fragt den Mann: "Also, ich gebe es Ihnen schriftlich, dass ich nichts verrate, aber Sie schmuggeln doch etwas. Sagen Sie mir bitte, was!" Der Mann: "Fahrräder..."

C. Frau beim Zoll

„Cognac, Zigaretten, Likör, Tabak, Haschisch?", fragt der Zöllner mit strenger dienstlicher Mine.

"Ach, wie reizend...", antwortet die alte Dame, "Aber ein Tee wäre jetzt genau das Richtige, nach der langen Fahrt..."

D. Schiffskontrolle

Zollkontrolle auf einem Schiff aus Indien. Zollbeamter: "Haben Sie Drogen an Bord?" Kapitän: "Natürlich!" (öffnet einen Koffer - der Koffer ist voller Drogen) Zollbeamter wird blass: "Haben Sie Waffen?" Kapitän: "Aber natürlich!" (öffnet den zweiten Koffer - Waffen!) Zollbeamter (mit einer schwachen Stimme): "Haben Sie vielleicht auch Schwarzgelder?" Kapitän: "Selbstverständlich!" (holt den dritten Koffer voller Dollar) Der Zollbeamter zitternd: "Und das gehört alles ihnen?" Kapitän: "Nein mein lieber das gehört alles dir! Meins liegt im Laderaum..."

E. Beim Zoll

Der Zollbeamte sagt zum Reisenden: "Öffnen Sie bitte Ihren Koffer!" "Aber ich habe doch gar keinen!" "Öffnen Sie ihn trotzdem, Vorschrift ist Vorschrift!"

 


Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen

Zur Lektion 1. Freizonen

Freihafen Duisburg

Der Freihafen Duisburg wurde am 23. November 1990 als erste Freizone im Binnenland eröffnet. Die Freizone umfasst eine Fläche von circa 100.000 m².

Die Kosten für die zollamtliche Bewachung der Freizone und für die Unterhaltung des drei Meter hohen und rund 2.100 m langen Zollzauns standen in keinem Verhältnis zum Nutzen der Freizone. Mit Wirkung vom 01. Mai 2002 wurde deshalb die Überwachungsart dieser Freizone geändert und der Freihafen Duisburg in eine Freizone des Kontrolltyps II umgewandelt.

In der Freizone stehen derzeit circa 40.000 m² überdachte Lagerflächen zur Verfügung. Im Freihafen Duisburg sind circa 15 Unternehmen ansässig. Diese sind in den Bereichen Verwaltung, Lagerung und Umschlag, Teppichhandel, Großhandel mit Medizinprodukten sowie als Zollspedition tätig.

2. Überwachungsmaßnahmen

Freizonen ermöglichen u.a. die abgabenfreie Lagerung und den Umschlag von Nichtgemeinschaftswaren. Verbote und Beschränkungen finden dort nur Anwendung, wenn sie an das Verbringen in das Hoheitsgebiet der EU oder Deutschland und somit auch in die Freizone anknüpfen. Damit sichergestellt ist, dass die Waren nicht ohne Erhebung der Einfuhrabgaben oder entgegen von Verboten in den Wirtschaftskreislauf gelangen, gelten besondere Überwachungsmaßnahmen. Dazu gehören auf der einen Seite bauliche Vorgaben, um zu verhindern, dass unbefugt Waren aus Freizonen entfernt werden. Auf der anderen Seite werden den Zollbehörden spezielle Kontrollbefugnisse eingeräumt, damit sie den Verbleib der Waren feststellen können.

3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone

In Freizonen dürfen Gebäude nur mit Zustimmung des zuständigen Hauptzollamtes errichtet werden, § 22 ZollVG. Das gilt entsprechend, wenn die Gebäude nicht nur geringfügig umgebaut oder zu anderen Zwecken genutzt werden sollen. Es kann die Zustimmung versagen, wenn die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften nicht gewährleistet ist. Werden Bauarbeiten ohne Zustimmung des Hauptzollamtes durchgeführt, kann es die Wiederherstellung des vorherigen Zustands verlangen.

Personen dürfen in Freizonen nur mit besonderer Erlaubnis des Hauptzollamtes wohnen, § 21 ZollVG. Das Wohnen in der Freizone wird erlaubt, wenn die Einhaltung zollrechtlicher Vorschriften nicht gefährdet ist.

Darüber hinaus bestehen weitere bauliche Vorgaben für Freizonen des Kontrolltyps I z.B. hinsichtlich des sog. Zollzauns.

4. Kontrollmaßnahmen

Die Art und Weise der Kontrollen hängt von der Überwachungsart der Freizone ab.

Bei Freizonen des Kontrolltyps I stützen sich die Kontrollen im Wesentlichen auf die vorhandene Umzäunung. Der Personen- und Warenverkehr in die und aus der Freizone erfolgt über die vorgeschriebenen Übergänge. Dort können sowohl Personen, Waren als auch Transportmittel von den Zollbehörden geprüft werden. Personen, die nicht die erforderliche Gewähr zur Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften bieten, kann das Betreten der Freizone untersagt werden.

Der Verbleib von Waren kann darüber hinaus auch in der Freizone geprüft werden. Hierzu können die Zollbehörden u.a. Beförderungspapiere einsehen, an Inventuren teilnehmen und die Bestandsaufzeichnungen prüfen.

Die Prüfungsrechte der Zollbehörden bei Freizonen des Kontrolltyps II ergeben sich aus den Regelungen für das Zolllagerverfahren. Sie orientieren sich an den Bestimmungen für das Zolllager Typ A.

Fehl- und Mehrmengen

Fehlmengen

Ist bei Bestandsaufnahmen die tatsächlich festgestellte Menge (Ist-Menge) niedriger als in den Bestandsaufzeichnungen (Soll-Menge) ausgewiesen, spricht man von Fehlmengen.

Kann das Zustandekommen einer Fehlmenge in Freizonen des Kontrolltyps I nicht aufgeklärt werden, wird unterstellt, dass die Waren in der Freizone unzulässig verwendet oder verbraucht worden sind. Damit entsteht für Nichtgemeinschaftswaren grundsätzlich die Einfuhrabgabenschuld nach Artikel 205 ZK. Die Einfuhrabgabenschuld entsteht jedoch nicht, wenn der letzte Besitzer der Ware den Zollbehörden glaubhaft darlegen kann, dass die Ware in der Freizone nicht vorschriftswidrig verwendet oder verbraucht wurde.

Werden Fehlmengen in Freizonen des Kontrolltyps II festgestellt, liegt grundsätzlich ein Entziehen aus der zollamtlichen Überwachung vor. Hierdurch entsteht für Nichtgemeinschaftswaren eine Einfuhrabgabenschuld nach Artikel 203 ZK.

Mehrmengen

Ist bei Bestandsaufnahmen die Ist-Menge höher als die Soll-Menge, spricht man von Mehrmengen.

Kann das Zustandekommen einer Mehrmenge nicht aufgeklärt werden, ist diese in die Bestandsaufzeichnungen aufzunehmen. Die Waren gelten als Nichtgemeinschaftswaren, sofern ihr Gemeinschaftscharakter nicht durch geeignete Unterlagen (z.B. Statusbescheinigungen bei Freizonen des Kontrolltyps I) nachgewiesen werden kann.

 







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