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Perspektiven nach der Ausbildung





Beamte und Beamtinnen im gehobenen Zolldienst sind in allen Bereichen der Zollverwaltung tätig, z.B. in Hauptzollämtern mit ihren Dienststellen und Zollfahndungsämtern mit Zollfahndungszweigstellen, im Bundesfinanzministerium, in den Oberfinanzdirektionen. Dort werden sie sich in der Regel spezialisieren und z.B. als Abfertigungsbeamte und -beamtinnen arbeiten, als Zollkommissare und -kommissarinnen, als Sachbearbeiter/innen im Hauptzollamt, im Ermittlungsdienst, im Zollkriminalamt oder in der Bundeskasse. Möglich ist auch eine Tätigkeit als Betriebsprüfer/in im Hauptzollamt.

Mit dem erfolgreichen Abschluss der Beamtenausbildung ist die berufliche Bildung für Beamte und Beamtinnen im gehobenen Dienst bei der Zollverwaltung jedoch nicht beendet. Sie müssen sich z.B. stets über die gesetzlichen Regelungen wie Abgaben-, Zoll- und Verbrauchssteuerrecht und deren Änderungen auf dem Laufenden halten und diese in ihrer Arbeit berücksichtigen. Dadurch können sich auch Arbeitsabläufe verändern oder neue Hilfsmittel wie veränderte Computerprogramme erforderlich werden.

Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Kenntnisse und Fertigkeiten, die spezialisierte Aufgabenerledigungen und Führungspositionen bei der Zollverwaltung ermöglichen, werden in der Regel im Rahmen von innerbehördlichen Weiterbildungen vermittelt. Es gibt aber auch Seminare, die das effektivere Zusammenarbeiten in der Verwaltung zum Thema haben. Die Zollverwaltung verfügt über eigene Bildungseinrichtungen, die sich an den jeweils bestehenden fachlichen Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ausrichten.

Ferner besteht die Möglichkeit, bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nach erfolgreicher Weiterbildung in die nächsthöhere Laufbahn zu wechseln.

Auch durch einen Zusatz- oder Aufbaustudiengang, beispielsweise im Bereich Verwaltungswissenschaften, lassen sich die eigenen Kenntnisse erweitern und interessante berufliche Perspektiven erschließen.

Zollhundewesen

I. Das Zollhundewesen hat in Deutschland eine fast 100-jährige Tradition. Noch im Jahre 1841 wurde in einer "Zirkulationsverfügung der Königlich Bayerischen Grenzzolladministration" das Halten und Mitnehmen von Hunden zum Dienst als "Unfug" in Frage gestellt und zugleich angeordnet, dass dieser "Unfug... wo solcher eingeschlichen, augenblicklich abzustellen" ist.

Aber bereits 1908 hatte sich diese Einstellung zumindest dahingehend geändert, dass bei einem Zöllner die Mitnahme seines Airedale-Terriers im Dienst auf eigene Kosten und eigenes Risiko geduldet wurde. Offensichtlich bewährte sich dieses Vorgehen derart gut, dass der allgemeine Ruf nach Hunden im Streifendienst immer lauter wurde und das Reichsfinanzministerium schließlich das Mitführen geeigneter Hunde im Grenzdienst unter bestimmten Voraussetzungen billigte.

Zu Beginn des Zweiten Weltkriegs gab es bereits 2.000 Zollhunde. Wegen der dem Zollgrenzschutz während des Krieges übertragenen, umfangreichen Aufgaben (u.a. Einsatz von Hunden als Meldehunde) fielen jedoch die meisten dieser Hunde den Kampfhandlungen zum Opfer.

Aus diesem Grunde musste nach Kriegsende das Zollhundewesen völlig neu aufgebaut werden, zumal es die rege Nachkriegsschmuggeltätigkeit zu bekämpfen galt. Zudem durften die Beamten des Grenzdienstes in der unmittelbaren Nachkriegszeit keine Waffen tragen, so dass die Zollhunde als Schutz für ihren Hundeführer eine wertvolle Hilfe darstellten. In diese Zeit fiel auch die Gründung verschiedener Zollhundeschulen, von denen heute nur noch die Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau existieren.

Mit zunehmender Grenzöffnung wandelte sich auch mehr und mehr das Zollhundewesen. Der reine Schutzhund, der vor allem im Grenzaufsichtsdienst eine bedeutende Rolle gespielt hatte, trat immer weiter in den Hintergrund. Stattdessen rückte die Spürhundausbildung zusehends in den Mittelpunkt, die - den sich ändernden Bedingungen angepasst - auf das "Erschnüffeln" von Rauschgift, Sprengstoffen und Waffen und in neuerer Zeit auch Bargeld und Tabak ausgerichtet wurde.

II. Aktuell gibt es in der deutschen Zollverwaltung circa 550 Diensthunde, die entweder zu Schutz- oder Spürhunden bzw. zu beidem gleichzeitig - je nach den dienstlichen Bedürfnissen - ausgebildet sind.

In erster Linie werden Hunde eingesetzt, die den sog. "Diensthunderassen" angehören, wie z.B. Deutscher und Belgischer Schäferhund, Rottweiler, Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart, Bouvier des Flandres oder Riesenschnauzer. Im Spürhundbereich finden jedoch auch andere Rassen wie z.B. Golden Retriever, Labrador oder kleinere Hunde wie Spaniel und Terrier Verwendung.

Ein ausgebildeter Diensthund kann im Durchschnitt etwa bis zu seinem zehnten Lebensjahr als Schutz- bzw. Spürhund eingesetzt werden, da sein Leistungsvermögen im Alter naturgemäß nachlässt. Kann ein Zollhund die an ihn gestellten Anforderungen nicht mehr erfüllen, wird er ausgemustert. Danach verbringt er seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Hundeführer als Familienhund.

Zwischen Hundeführer und Hund besteht ein besonderes Verhältnis. Sie werden gemeinsam zum Team ausgebildet und verrichten ihren Dienst als eine Einheit, d.h. Hund und Hundeführer sind nicht austauschbar und verbringen den ganzen Tag gemeinsam. Die Hundeführer und nicht zuletzt auch deren Familien nehmen die über den normalen Dienstalltag hinausgehenden Belastungen aus Begeisterung für die Sache in Kauf. Deshalb werden die Beamten, denen ein Diensthund anvertraut wird, auch sorgfältig ausgesucht.

Die Diensthundeführer werden auch im Alltag an ihren jeweiligen Dienststellen durch die Zollhundelehrwarte und durch die beiden Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau betreut.

 


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Redewendungen zur Hilfe

Die Rede ist von D. - Речь идет о …

Das Problem ist aktuell. – Проблема актуальна.

Soviel ich weiß, … - Насколько я знаю, …

Einerseits …, andererseits … - С одной стороны, … с другой стороны, …

Ferner … - Кроме того …

Es sei betont,... – Cледует подчеркнуть, …

In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes sagen. – В этой связи я хотел(а) бы сказать следующее.

Abschließend würde ich sagen, dass... – В заключении я бы сказал, что …

Daraus kann man schließen, dass... – Из этого можно сделать вывод, что …

Das Problem kann gelöst werden, wenn... – Проблема может быть решена, если...

Meiner Meinung nach … - По моему мнению …

Ich meine (denke), dass … - Я думаю, что …

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Muster.

Beamten des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) wählten am 21. Dezember 2009 einen litauischen Pkw zur Kontrolle aus. Im eingebauten Gastank befanden sich etwa 100 Liter Flüssigkeit, die als Grundstoff für die Amphetaminherstellung genutzt werden sollten.

Hier ist die Rede von der Beförderung der Flüssigkeit, die als Grundstoff für die Amphetaminherstellung dient. Soviel ich weiß, ist das Amphetamin eine synthetische stimulierende Droge. Es hat eine anregende Wirkung auf das Zentralnervensystem. Einerseits wird Amphetamin in der Medizin gebraucht, andererseits wird es als Rauschmittel eingesetzt. Es ist bekannt, dass Missbrauch des Amphetamins lebensgefährlich ist. Der Handel und Besitz von Amphetamin ohne Erlaubnis ist in den meisten europäischen Ländern, unter anderem in Deutschland strafbar. In diesem Zusammenhang möchte ich folgendes sagen. Beamten des Hauptzollamtes Frankfurt (Oder) verhinderten die Herstellung vom Amphetamin und retteten vielleicht auf solche Weise Leben vieler Leute.

 

1. Drei Personen in Untersuchungshaft, 25 Kilogramm Haschisch, drei Kilogramm Marihuana und ein beschlagnahmtes Schmuggelfahrzeug sind das Ergebnis von zwei Kontrollen des Hauptzollamts Osnabrück am vergangenen Wochenende. Der Schwarzmarktwert des gesamten Rauschgifts liegt bei rund 210.000 Euro.

2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.

3. Bei einem 32-jährigen Mann aus Kaiserslautern stellten Beamte der Zollfahndung Frankfurt am Main mehr als 1.400 Textilien bekannter Markenhersteller sicher.

4. Abfallsendung darf nicht exportiert werden.

5. Bei der Kontrolle wurden bei einem der tschechischen Täter 100 Gramm Crystal in der getragenen Unterwäsche versteckt aufgefunden. Die tschechischen Zollfahnder entdeckten zudem bei einer Durchsuchung der Wohnung des Haupttäters weitere 300 Gramm Crystal, die nach seiner Aussage ebenfalls für den Verkauf in Deutschland bestimmt waren.

6. Am 1. Dezember 2009 haben Beamte einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Ulm rund zwei Kilogramm Marihuana im Gepäck eines 21-jährigen Deutschen im ICE von Dortmund nach München gefunden.

7. Am 17. Dezember 2009 stellten Chemnitzer Zöllner bei der Kontrolle eines tschechischen Kleintransporters 2.115 Textilien fest. Es handelte sich um gefälschte Ware bekannter Modemarken. Der Wert der Originalware beträgt schätzungsweise rund 100.000 Euro.

8. Das Rauchen von illegalen Schmuggelzigaretten ist nichts anderes als eine Art Müllverbrennung.

9. Regionalprüfungen des Zolls decken umfangreiche Mindestlohn-unterschreitungen bei oberfränkischen und südthüringischen Zeitarbeitsfirmen auf.

10. Zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt verurteilte das Landgericht Traunstein einen 37-jährigen Landwirt aus dem östlichen Landkreis Rosenheim.

11. Mehr als zwei Jahre hatte eine 28-jährige Frau aus dem Raum Miesbach Arbeitslosengeld bezogen, obwohl sie bei einer Gaststätte im Nachbarort ganztägig als Servicekraft arbeitete. Das Amtsgericht Miesbach verurteilte die Angeklagte zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

12. Beamte des Zollamts Reutlingen haben am 30. November 2009 drei vermutlich gefälschte Luxusuhren in einem PC-Lautsprecher entdeckt. Der Lautsprecher kam per Post aus Hongkong.

13. Bei der Sortierung der Postsendungen ist einem Zöllner ein ungewöhnlicher Geruch in die Nase gestiegen. Der Beamte fand in einem Päckchen, das aus der Schweiz kam, einen Nikolaus aus Schokolade. Im Inneren waren 13 Gramm Marihuana versteckt.

14. 94 % der im Internet gehandelten Medikamente sind gefälscht.

15. Der junge Mann wollte der auf dem Weg von Dänemark nach Kristiansand in Norwegen 24 Reptilien an seinem Körper einschmuggeln.

16. Bei der Kontrolle eines polnischen LKWs entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner des HZA Frankfurt (Oder) rund eine Million russische Schmuggelzigaretten.

17. Über 40 Arbeitnehmer einer osteuropäischen Firma wurden mehrere Monate lang um ihren Lohn betrogen. Ihr Arbeitgeber zahlte weniger als die Hälfte des Mindestlohns.

18. Im Gepäck einer 37-jährigen Frau entdeckten Kieler Zöllner insgesamt 1.600 Tabletten zur Herpesbehandlung, 400 Ampullen Adrenalin sowie fünf Flaschen Lokalanästhetikum.

19. Den Hamburger Zollfahndern gelang es, zwei chinesische Plagiat-Händler zu überführen, die von ihren Wohnsitzen in Deutschland, Spanien und Italien aus als Großhändler markengefälschte Artikel aller Art an Outlet-Center vertrieben. Die Ware ließen sie aus China über Hamburg einschiffen.

20. Das Arzneimittel „Somatrope“ wird vor allem in der Bodybuilder-Szene gehandelt. In 800 aus China stammenden Ampullen, die Nürnberger Zollfahnder bei Ermittlungen gegen den Schwarzmarkt beschlagnahmten, fanden die Kollegen ganz andere Inhaltsstoffe (hohe Dosen an Cortison).

 

 

Texte zum Referieren







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