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Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern





Was unterliegt den Verbrauchsteuern?

Die Verbrauchsteuern werden auf diejenigen verbrauchsteuerpflichtigen Waren erhoben, die im deutschen Steuergebiet (Bundesrepublik Deutschland, ohne das Gebiet Büsingen und ohne die Insel Helgoland) in den Wirtschaftskreislauf treten und ver- oder gebraucht werden. Bei diesen so genannten Steuergegenständen handelt es sich um verbrauchsfähige Güter des täglichen Konsums (Mineralöl, Strom, Tabakwaren usw.), die in den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen näher bestimmt sind. Dies geschieht durch einen Verweis auf die Kombinierte Nomenklatur. Die Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung dieser Waren unterliegen der Steueraufsicht durch die Zollverwaltung.

Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?

Produktion und Großhandel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren werden über Steuerlager abgewickelt. Steuerlager sind die Herstellungsbetriebe und Lagerstätten. In diesen dürfen verbrauchsteuerpflichtige Waren unversteuert hergestellt, gelagert und bearbeitet werden. Die Verbrauchsteuer entsteht erst mit Entfernung der Waren aus dem Steuerlager oder mit Entnahme zum Verbrauch im Steuerlager. Steuerschuldner wird der Inhaber des Steuerlagers.

3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?

Die Versteuerung erfolgt nach dem Bestimmungslandprinzip: Die Ware wird erst in dem Land versteuert, in dem sie auch verbraucht werden soll.

Da an den Binnengrenzen keine Kontrollen durchgeführt werden, wurde für den Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ein neues Überwachungssystem geschaffen. Zwischen den Steuerlagern dürfen die Waren unversteuert befördert werden. Das gilt sowohl im deutschen Steuergebiet als auch zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Dieses Verfahren wird Steueraussetzungsverfahren genannt und erlaubt es, Waren unversteuert europaweit von Lager zu Lager zu transportieren. Dabei sind vorgeschriebene Begleitdokumente zu verwenden. Im innergemeinschaftlichen Warenverkehr ist zum Empfang von unversteuerten verbrauchsteuerpflichtigen Gütern neben den Steuerlagerinhabern auch ein zugelassener berechtigter Empfänger befugt.

Neben den Warenlieferungen unter Steueraussetzung können auch bereits in einem anderen EU- Mitglieder versteuerte Güter Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Handels sein. Für diese Waren des freien Verkehrs gilt ebenfalls das Bestimmungslandprinzip. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung wird in diesen Fällen jedoch im Mitgliedstaat, aus dem diese Waren stammen, die Verbrauchsteuer erstattet. Im Falle der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten erfolgt die Besteuerung nach zollrechtlichen Bestimmungen.

4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?

Mit Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 hat sich die Tätigkeit der Zollverwaltung von der Grenze in die Betriebe der Unternehmen verlagert. Der Schwerpunkt der Überwachung liegt jetzt bei den Prüfungsstellen. Diese übernehmen die Aufgaben, die vorher an der Grenze wahrgenommen wurden und kontrollieren die tatsächlichen Warenbewegungen anhand der Betriebsunterlagen und der Bestände. Dieser Wandel kennzeichnet den Zoll als anpassungsfähigen Partner der Wirtschaft.

5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?

Das Angebot, verbrauchsteuerpflichtige Waren im Internet zu erwerben, nimmt immer mehr zu. Bei den Verkäufern handelt es sich vielmals um Anbieter in einem anderen Mitgliedstaat. Um zu gewährleisten, dass die Waren ordnungsgemäß versteuert werden bzw. wurden, hat die Zollverwaltung die Möglichkeit, auch Personen festzustellen, die sich hinter so genannten "Nicknames" (прозвища) verbergen, und kann so alle getätigten Käufe und Verkäufe von verbrauchsteuerpflichtigen Waren nachvollziehen.

 

Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.

Bedeutung der VuB

Verbraucherschutz, Produktpiraterie, illegale Abfallexporte, Seuchengefahr, Drogenmissbrauch, Verlust der biologischen Vielfalt, Ozonloch... Diese Schlagworte weisen den Weg zu den VuB. Immer noch verdirbt z.B. ein Hinweis auf verunreinigtes Milchpulver oder das Auftreten von Tierseuchen vielen den Appetit und steigert stattdessen das Verlangen nach staatlichen Kontrollen. Dass der Handlungsbedarf gewachsen ist, zeigen unter anderem die großen Lebensmittel-"Skandale" der letzten Jahre, die regelmäßig grenzüberschreitende Auswirkungen hatten und deren Ursachen nicht allein durch eine verstärkte Überwachung der heimischen Hersteller entgegen getreten werden kann. Auch bei der Bekämpfung der Umweltverschmutzung wird zunehmend international vorgegangen. Entsprechende Ein- oder Ausfuhrregelungen sind dabei unerlässlich.

Die über 150 Vertragsstaaten der World Trade Organization (WTO) sind sich weitgehend darin einig, dass die Zölle für gewerbliche Produkte auf breiter Front weiter reduziert werden müssen. Der Abbau der so genannten tarifären Handelshemmnisse und die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft haben zu einem enormen Anwachsen der grenzüberschreitenden Warenströme geführt. Die zollamtliche Überwachung des Warenverkehrs - die primär der Erhebung der Einfuhrabgaben und der Einhaltung des Zollrechts dient - muss daher in zunehmendem Maß auch sicherstellen, dass die auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene als schützenswert erachteten Rechtsgüter durch den Außenhandel nicht gefährdet oder beeinträchtigt werden.

Materien wie das Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht können erhebliche Hemmnisse für die außenhandelsbezogenen Tätigkeiten von Unternehmen bedeuten und den Im- und Export von Waren empfindlich beeinflussen. Aber auch Reisende im internationalen Reiseverkehr kennen die Situation: Bei der Heimreise aus exotischen Ländern fragt der Zollbeamte nicht nur nach mitgebrachten Spirituosen und Zigaretten, sondern auch nach "verbotenen Mitbringseln" wie Fleisch- oder Milchprodukten, Kaviar oder Elfenbeinschnitzereien. Die Kontrollen des Zolls auf dem Gebiet der VuB dienen dabei dem Schutz bedeutender Rechtsgüter.

Gemeinsame VuB-Regeln

So unterschiedlich die einzelnen Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr auch sein mögen, sie folgen doch gemeinsamen Regeln:

· Zunächst haben die Zollbehörden alle für eine effiziente Grenzüberwachung notwendigen Befugnisse. Durch risikoorientiertes Prüfen der Angaben in den Zollanmeldungen und durch Kontrollen der Waren filtern sie aus den Import- und Exportwarenströmen die Sendungen heraus, die den VuB-Vorschriften unterliegen. Dies gilt sowohl im gewerblichen Warenverkehr als auch bei nichtkommerziellen Ein- und Ausfuhren im Post- oder Reiseverkehr.

· Häufig sind Ein- oder Ausfuhren von Waren nicht absolut verboten, sondern sind abhängig von der Erteilung entsprechender Genehmigungen oder Bewilligungen, die bei der Zollabfertigung vorgelegt werden müssen. Einige Waren (z.B. Lebensmittel tierischen Ursprungs oder lebende Pflanzen) müssen zusätzlich untersucht und für die Einfuhr zugelassen werden. Zuständig für die Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen oder vorgeschriebene Untersuchungen sind die jeweils einschlägigen Fachbehörden des Bundes oder der Länder, wie z.B. das Bundesamt für Naturschutz im Artenschutzbereich oder die tierseuchenrechtlich zuständigen Veterinärbehörden der Bundesländer.

· Bei Verstößen gegen VuB haben Schmuggler, Produktpiraten und Wirtschaftskriminelle, aber auch sorglos handelnde Wirtschaftsbeteiligte damit zu rechnen, mit einem Netz verschiedenster Sanktionen überzogen zu werden. Diese reichen von der Beschlagnahme oder Einziehung der verbotenen Waren über die Zahlung von Bußgeldern bis zur Einleitung von Strafverfahren. Teilweise verhängen die Gerichte in der Praxis drakonische Geld- oder gar Freiheitsstrafen, so etwa im Artenschutz-, Betäubungsmittel- oder Abfallrecht.

3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?

Der Handel mit Kunstwerken und Antiquitäten ist in Europa zu einem echten Wirtschaftsfaktor geworden. Der Bedarf an Kulturgütern ist scheinbar so groß, dass auch die illegale Beschaffung und der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen enorm ansteigen.

Dabei lassen sich mittlerweile Gewinne erzielen, die mit denen des Drogenhandels vergleichbar sind. Vor allem die grenzüberschreitenden Aktivitäten von Gruppierungen, die Kirchenschätze aus Osteuropa oder archäologische Funde aus illegalen Grabungsstätten des früheren Mesopotamien (hauptsächlich aus der Gegend des heutigen Irak) zum Gegenstand haben, nehmen stark zu.

Der Schaden, der dadurch entsteht, geht über den rein wirtschaftlichen Schaden weit hinaus. Viel schwerer wiegt der Verlust an kultureller Identität der beraubten Nationen, das Verschwinden von historischen Belegen oder im Falle von illegalen Raubgrabungen die Zerstörung von Kulturstätten, die Zeugnisse der menschlichen Geschichte beherbergen.

Um derartige Aktivitäten einzudämmen und einen wirksamen Schutz gegen Verlust und Zerstörung von Kulturgütern zu erreichen, sind nationale und internationale gesetzliche Vorschriften wie Ein- und Ausfuhrverbote erforderlich.

Die Überwachung der bestehenden Ein- und Ausfuhrverbote durch die Zollverwaltung stellt sicher, dass diese in Deutschland und der Europäischen Union zum Schutz des Kulturgutes geltenden Regelungen bei ein- und ausgeführten Waren beachtet werden.

4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?

Ein Markenhersteller versucht immer, mit seinem Produkt den Nerv der Zeit zu treffen. Das richtige Produkt zum richtigen Zeitpunkt auf dem Markt zu präsentieren, ist für ihn von existenzieller Bedeutung.

Dazu gehört auch, die Bedürfnisse des Kunden zu erkennen und ihn zufrieden zu stellen. Kurz gesagt, "trendy" zu sein, ist in der heutigen Zeit eine wichtige Eigenschaft, um sich auf dem Markt zu behaupten.

Nicht jeder erreicht dieses Ziel. Es kostet viel Energie und vor allem Geld. Nicht immer wird dieser Einsatz entsprechend belohnt.

Was sich für den Markenhersteller oftmals als besonders schwieriges Unterfangen herausstellt, scheint für einen Fälscher kein besonderes Problem zu sein. Der Plagiator oder Fälscher hat offenbar immer das nötige Fingerspitzengefühl für Strömungen auf dem Markt. Dies ist allerdings nicht verwunderlich. Schafft er doch keine eigenen Trends, sondern tut das, was er am besten kann: Kopieren. Es birgt kaum Risiken, spart viel Energie und vor allem Geld.







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